Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 24

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passung nunmehr zu vollziehen. Daher liegt ja ein Gesetzentwurf im Nationalrat, der auf Grund der Verkürzung des Wehrdienstes in der Bundesheerreform auf sechs Mo­nate Maßnahmen im Zivildienstbereich auf Grundlage des Mehrheitsbeschlusses der Zivildienstreformkommission in Form einer Verkürzung auf neun Monate vorsieht.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Zwei Länder, nämlich Oberösterreich und Wien, zahlen an Verpflegsgeld 11,60 €. Ist es für Sie vorstellbar, dass diese Rege­lung von Oberösterreich und Wien eine generell gesetzlich und bundesweit verankerte Größenordnung ist, damit dieses Thema: Wie viel erhalten Zivildiener nun tatsächlich, und können sie ihren Lebensbedarf davon decken?, endlich zufrieden stellend geregelt wird?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Es gab einige Klagen, die behandelt wurden beziehungsweise werden, wobei es immer um die Angemessenheit, wie es ja im Zivildienstgesetz vorgeschrieben ist, geht; das wird von den einzelnen Trägern un­terschiedlich behandelt. Wir haben derzeit ein Verfahren laufen, das, wie wir glauben, im Herbst abgeschlossen sein wird. Dieses Verfahren ist sicherlich abzuwarten, um dann die Antwort zu geben, ob da eine Grenze der Angemessenheit im finanziellen Be­reich festgelegt wird. Eine solche Aussage wäre dann ja auch bindend. Wenn das nicht der Fall ist, wird zu überlegen sein, mit den Trägern gemeinsam eine Untergrenze ein­zuziehen. Eine Obergrenze festzulegen, wäre unserer Ansicht nach nicht sehr sinnvoll.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Ebner, bitte.

 


Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Frau Ministerin, wann unge­fähr wird der Zeitpunkt sein, wo das Verpflegsgeld für Zivildiener gesichert ist, sodass diese davon auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundeministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Diese Regelung ist gleichgeschaltet mit der beim Wehrdienst, und genauso ist es zu handhaben, denn der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Die diesbezüglichen Regelungen sind daher die gleichen wie die im Wehrdienstgesetz festgelegten, das heißt, Familienbeihilfe, Unterstützung, Wohnbei­hilfe et cetera sind genauso geregelt wie beim Wehrdienst.

Die Grundgebühr wird angepasst an den Sold des Soldaten. Und was die Verpflegung der Zivildiener betrifft, so wird das derzeit im Bereich Zivildienst an und für sich besser als im Bereich Militärdienst gehandhabt, denn dort ist nur dann, wenn ein Militärdienst Leistender außerhalb des Garnisonortes verpflichtet wurde, ein höherer Satz festge­legt.

Das zur Frage betreffend Verpflegskosten, wobei, wie gesagt, abzuwarten ist, wie die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes dazu aussehen wird.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mag. Baier, bitte.

 


Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Durch welche Maßnahmen würden Sie – zusammenfassend – meinen, dass eine Attraktivierung des Zivildienstes in Zukunft erreicht werden könnte?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Dazu: Eine Verkürzung auf neun Mona­te; bei einer eventuellen freiwilligen Verlängerung, abgestimmt natürlich mit dem Trä-


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