Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 28

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beitsabsprachen bieten einfach einen Mehrwert im Dublin-Vollzug, der sehr schwierig ist – das muss man jetzt in der Form auch sagen –: Fristverkürzungen, Erleichterungen im Überstellungsbereich und auch bei der Beweisregelung. Mit Tschechien verhandeln wir derzeit.

Tatsache ist, dass, wie gesagt, 78 Prozent Zustimmungen erfolgen, das waren in diesem Jahr 1 650 Asylwerber. Tatsächlich konnten 15 Prozent der Personen, das sind 205, überstellt werden. Die Gründe sind folgende: Untertauchen zu 35 Prozent; die Feststellung von Traumatisierung 30 Prozent; aufschiebende Wirkung 15 Prozent.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl gemeldet. – Bitte schön.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Bun­desminister! Wie viele Asylanträge wurden im letzten Jahr aus der Schubhaft heraus gestellt?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Es gibt darüber keine statistischen Auf­zeichnungen, weil bei Asylanträgen nicht verzeichnet wird, von wo aus und durch was sie gestellt wurden. Wir haben aber eine derartige Aufzeichnung aus Wien, da kann ich diese Zahl nennen: In Wien gab es 2004 zirka 3 000 Schubhäftlinge, 334 von ihnen haben aus der Schubhaft heraus einen Asylantrag gestellt, das sind rund 10 Prozent.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundes­rätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Minister! Wie viele zusätzliche Mitglieder sind für den Unabhängigen Bundesasylsenat geplant? Und wie viele davon werden juristische MitarbeiterInnen sein?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Es wird von der Abwicklung in der gesetzgebenden Körperschaft abhängen, welche Form diese Instanz – UBAS oder Gerichtshof – haben wird: Es gibt die Berechnungen nach UBAS-Form, und dazu sind 15 bis 20 Richter notwendig. Darüber hinaus gibt es auch einen wissenschaftlichen Stab, der ungefähr die gleiche Zahl benötigt.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Reisenberger gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister Prokop! Wie viele offene Asylverfahren gibt es mit Stichtag 1.6.2005 in Österreich? Und was werden Sie unternehmen, um diesen „Rückstau“ schnellstmöglich abzubauen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte schön, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Ich habe hier die Zahlen für einen an­deren Stichtag vorliegen. Jene, die Sie jetzt nachgefragt haben, reiche ich Ihnen gerne nach. Mit Stichtag 31.12.2004 gab es: Asylanträge 24 634; offene Verfahren 37 243, davon in erster Instanz 11 992, in der Rechtsmittelfrist 1 263 und in der zweiten Instanz 24 028.

 


Was wollen wir dagegen tun? – Es ist ja eine gesetzliche Vorlage vorgesehen, um die­se Verfahren, das heißt, alles, was neu hereinkommt, deutlich schneller abzuwickeln. Die Altverfahren müssen natürlich nach den alten Bestimmungen abgewickelt werden, dazu wiederum wird mehr Personal eingesetzt.

 


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