beitsabsprachen bieten einfach einen Mehrwert im Dublin-Vollzug, der sehr schwierig ist – das muss man jetzt in der Form auch sagen –: Fristverkürzungen, Erleichterungen im Überstellungsbereich und auch bei der Beweisregelung. Mit Tschechien verhandeln wir derzeit.
Tatsache ist, dass, wie gesagt, 78 Prozent Zustimmungen erfolgen, das waren in diesem Jahr 1 650 Asylwerber. Tatsächlich konnten 15 Prozent der Personen, das sind 205, überstellt werden. Die Gründe sind folgende: Untertauchen zu 35 Prozent; die Feststellung von Traumatisierung 30 Prozent; aufschiebende Wirkung 15 Prozent.
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl gemeldet. – Bitte schön.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Bundesminister! Wie viele Asylanträge wurden im letzten Jahr aus der Schubhaft heraus gestellt?
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Es gibt darüber keine statistischen Aufzeichnungen, weil bei Asylanträgen nicht verzeichnet wird, von wo aus und durch was sie gestellt wurden. Wir haben aber eine derartige Aufzeichnung aus Wien, da kann ich diese Zahl nennen: In Wien gab es 2004 zirka 3 000 Schubhäftlinge, 334 von ihnen haben aus der Schubhaft heraus einen Asylantrag gestellt, das sind rund 10 Prozent.
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Minister! Wie viele zusätzliche Mitglieder sind für den Unabhängigen Bundesasylsenat geplant? Und wie viele davon werden juristische MitarbeiterInnen sein?
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Es wird von der Abwicklung in der gesetzgebenden Körperschaft abhängen, welche Form diese Instanz – UBAS oder Gerichtshof – haben wird: Es gibt die Berechnungen nach UBAS-Form, und dazu sind 15 bis 20 Richter notwendig. Darüber hinaus gibt es auch einen wissenschaftlichen Stab, der ungefähr die gleiche Zahl benötigt.
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Reisenberger gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister Prokop! Wie viele offene Asylverfahren gibt es mit Stichtag 1.6.2005 in Österreich? Und was werden Sie unternehmen, um diesen „Rückstau“ schnellstmöglich abzubauen?
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Ich habe hier die Zahlen für einen anderen Stichtag vorliegen. Jene, die Sie jetzt nachgefragt haben, reiche ich Ihnen gerne nach. Mit Stichtag 31.12.2004 gab es: Asylanträge 24 634; offene Verfahren 37 243, davon in erster Instanz 11 992, in der Rechtsmittelfrist 1 263 und in der zweiten Instanz 24 028.
Was wollen wir dagegen tun? – Es ist ja eine gesetzliche Vorlage vorgesehen, um diese Verfahren, das heißt, alles, was neu hereinkommt, deutlich schneller abzuwickeln. Die Altverfahren müssen natürlich nach den alten Bestimmungen abgewickelt werden, dazu wiederum wird mehr Personal eingesetzt.
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