Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 29

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Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen damit zur 10. und letzten Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Winter, um Verlesung der Anfrage. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister!

1443/M-BR/2005

„Wann werden in Österreich Reisepässe mit biometrischen Merkmalen realisiert?“

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Gemäß der Verordnung Nr. 2252/2004 des Rates der Europäischen Union müssen die Reisepässe mit biometrischen Merk­malen ausgestattet sein. Die Frist dafür ist in verschiedenen Phasen festgesetzt. Diese Verordnung wurde im Dezember 2004 beschlossen, sie tritt am 20. Tag nach der Kundmachung in Kraft. Danach haben wir eine Frist von 18 Monaten, das heißt: Am 28.8.2006 müssen diese Reisepässe mit einem integrierten Funkchip versehen sein und auch biometrische Merkmale des Bildes des Inhabers haben.

Danach folgt eine zweite Frist, die vom Zeitpunkt der Kundmachung, welche in nächs­ter Zeit erfolgen wird, dann nochmals 18 Monate dauert. In insgesamt etwa 36 Mo­naten also – das wird ungefähr Ende 2008 sein – müssen die Reisepässe zusätzlich die Fingerabdrücke am Chip gespeichert haben. Das heißt: Mit diesen beiden bio­metrischen Merkmalen wird der Pass sicherlich deutlich fälschungssicherer sein und vor allem die Möglichkeit der besseren Nachverfolgung von organisierter Kriminalität, von illegaler Migration, aber vor allem auch von Terrorismus bieten.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.

 


Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Mit welchen Mehrkosten müssen die Österreicherinnen und Österreicher in Zukunft rechnen, wenn sie um einen Pass mit ebendiesen biometrischen Merkmalen ansuchen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Das ist an und für sich eine Frage, die an das Finanzministerium zu richten ist. Die Rechnungen sind erstellt, es sind Mehr­kosten gegeben. In welcher Form diese dann von jenen Behörden, die die Pässe aus­stellen, und jenen, die die Vorgaben erstellen, geteilt beziehungsweise getragen wer­den, wird derzeit verhandelt. Wir bemühen uns darum, dass es zu keinen Mehrkosten für den Passinhaber kommt; kosten wird es um einiges mehr, das wird dann von den Partnern zu tragen sein. Es wird gerade daran gearbeitet, das Finanzministerium ist in Verhandlungen und wird einen Vorschlag machen. Von unserer Seite her gilt: Die Machbarkeit, die Umsetzbarkeit liegt voll im Zeitplan.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Wolfinger gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesminister! Sie haben zwar auf die vorige Frage schon einiges beantwortet; ich möchte meine Frage trotzdem stellen: Welche Gründe gibt es aus Ihrer Sicht, einen neuen EU-Sicher­heitsreisepass einzuführen?

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Das ist an und für sich ein weltweiter Wunsch. Ganz starken Druck haben die USA gemacht, man denke an die Ereignisse


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