Das ist eigentlich seit 1920 ein außerordentlich unbefriedigender Zustand. Es hat sich einiges gebessert durch das Zustimmungsrecht. Aber ich möchte darauf verweisen, dass Reformvorstellungen, die im Bundesrat einstimmig als Gesetzesinitiative beschlossen wurden – auch darauf hat der Herr Präsident verwiesen –, wie die frühzeitige Einbindung in das Gesetzgebungsverfahren durch das Stellungnahmerecht, letztmals beschlossen im ersten Halbjahr 2003, im Nationalrat einfach jahrelang unbearbeitet liegen gelassen werden, während andererseits, wenn es notwendig und geboten erscheint, eine Verfassungsänderung wie die heute hier von uns zu beschließende innerhalb weniger Tage möglich ist. Hier schiene es mir doch außerordentlich nützlich und wichtig, diese Diskrepanz zu schließen. (Beifall bei der ÖVP.)
Noch dazu, wo es zwar vielerlei unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, wohin der Bundesrat als echte Länderkammer reformiert werden sollte, aber allgemeiner Konsens auch im Österreich-Konvent darüber bestand – ich zitiere nur diesen entscheidenden einen Satz –:
„Es besteht Einvernehmen darüber, dass in diesem Bereich ein besonders dringender Änderungsbedarf besteht, weil der Bundesrat derzeit seine primäre Aufgabe, die Interessen der Länder in der Bundesgesetzgebung zu wahren, nicht ausreichend effektiv wahrnehmen kann, ...“
Es gibt aber auch keine zweckmäßige Alternative, in Form der unmittelbaren Mitwirkung der Länder selbst, zur Mitwirkung der Länder im Wege des Bundesrats. Das ist auch die Meinung des damaligen Konventsausschusses gewesen – wir waren beide dort und haben das auch einstimmig mitgetragen –, dass es keine zweckmäßige Alternative zum Bundesrat an sich gibt, sondern es geht um die bestmögliche Ausgestaltung.
So ist leider der Österreich-Konvent insgesamt ohne Konsens zu Ende gegangen. Nachdem nun im Zusammenhang mit der EU-Verfassung eine Nachdenkpause allgemein notwendig geworden ist, könnten wir diese Zeit nützen und die Hausaufgaben in Österreich, auch in Bezug auf die Reform des Bundesstaates und des Bundesrates, erledigen.
Der österreichische Publizist Alfred Payrleitner, der auch einer der wesentlichen publizistischen Wegbereiter des Österreich-Konvents war, hat darauf heute in einem Kommentar des „Kurier“ hingewiesen und auf ein mögliches „Mondfenster“ in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht.
Ich würde dies in unserem gemeinsamen
Interesse sehr begrüßen. Vor allem aber soll vom heutigen Beschluss des
Bundesrates aus meiner Sicht ein klares Signal ausgehen: Der Bundesrat ist
unverzichtbar, aber nicht unveränderbar. Die überwältigende, große Mehrheit der
Mitglieder dieses Hauses leistet verantwortungsbewusste, gute und seriöse
Arbeit, im Interesse der Demokratie und der Republik Österreich.
Wir wollen gemeinsam alles dazu beitragen, um die Reputation der Länderkammer durch unsere Arbeit weiter zu verbessern, im Interesse der Demokratie in Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen.)
10.30
Präsident Mag. Georg Pehm: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.
10.30
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das ist heute kein Ruhmestag: nicht für Österreich, nicht für die Demokratie – und auch nicht für den Bundesrat. Es ist dies ein Tag, an dem, zumindest ich, vor allem eines empfinde: Trauer. Was sonst soll man empfinden, wenn
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