Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 90

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Ein wesentlicher Punkt dieses Wehrrechtsänderungsgesetzes ist, dass wir eine we­sentliche Besserstellung erreichen, was die Frauen im österreichischen Bundesheer betrifft. Es hat große Kritik, zu Recht große Kritik daran gegeben, dass Frauen, wenn sie sich freiwillig melden, Dienst beim österreichischen Bundesheer zu leisten – das ist also nicht mit dem Grundwehrdiener gleichzustellen, denn da gibt es eine Verpflich­tung –, dass also Frauen, die sich freiwillig bereit erklären, zum österreichischen Bun­desheer zu gehen, für die erste Zeit, für die ersten acht Monate, nur das Gehalt des Grundwehrdieners bekommen, das heißt 250 €.

Viele junge Frauen haben gesagt, das geht sich einfach nicht aus. Von allen Parteien sind Wünsche an mich herangetragen worden, dass es da zu einer Besserstellung kommt. Neu ist jetzt mit dieser Beschlussfassung – und ich würde Sie sehr um Zustim­mung bitten –, dass ab 1. Juli 2005 alle Frauen, die sich bereit erklären, zum österrei­chischen Bundesheer zu gehen, ab dem ersten Tag nicht 250 € im Monat bekommen, sondern 824 € netto. Das ist eine Verdreifachung des Einkommens, womit wir diesen Wünschen sehr engagiert entgegenkommen.

Das ist aber natürlich auch für das österreichische Bundesheer wichtig. Ich möchte, dass wir mehr Frauen im österreichischen Bundesheer haben, die großartige Arbeit leisten.

Jetzt kann man sagen: Was ist mit der Gleichberechtigung, was die Männer betrifft? Das haben wir jetzt auch geregelt. Das heißt, jene Männer, jene Grundwehrdiener, die sich bereit erklären, über den Grundwehrdienst hinaus zwölf Monate im Ausbildungs­dienst zu bleiben, bekommen ab der Meldung schon während der Grundwehrdienstzeit ebenfalls diese 824 € netto. Das ist also auch von der Personalgewinnung her ein ganz besonderer Anreiz. Ich freue mich darüber, dass uns das gemeinsam im Konsens gelungen ist.

So, also da sind wir uns eigentlich alle einig, wie ich gehört habe. Jetzt geht es noch um einen einzigen Punkt: um die Rückzahlung. Aber, meine Damen und Herren, sehen wir doch die Dinge ganz klar! Wenn wir diese Rückzahlung nicht verlangen würden, dann wären ja Tür und Tor für Ungerechtigkeiten in diesem Bereich geöffnet! – Ich unterstelle das bitte niemandem, aber es ist durchaus denkbar, dass jemand sagt: Ich habe eigentlich schon die Absicht, zwölf Monate im Ausbildungsdienst zu bleiben!, und zwei, drei Monate später überlegt er es sich wieder anders und sagt: Ich will nicht blei­ben! – und es gibt keine Konsequenz dabei. Da kommen sich jene, die nur den Grund­wehrdienst geleistet und 250 € bekommen haben, komisch vor.

Daher: Das ist eine Maßnahme im Hinblick auf Gerechtigkeit. Ich bestehe darauf, dass solche Maßnahmen gesetzt werden, sie sind einfach notwendig, und deshalb haben wir diese Rückzahlung mit eingeführt. Wir werden uns das natürlich anschauen: Wie viele Fälle der Rückzahlung sind das? Wie funktioniert das? Muss man eine Evaluie­rung machen oder nicht? Diese gesamte Angelegenheit ist ein Prozess, aber ich bin schon der Meinung, dass das eine sehr vernünftige Maßnahme ist.

Das sind also die wichtigsten Punkte. Dazu kommt noch, dass die Miliz für die Frauen ebenfalls geöffnet wird. Wir haben da also wichtige gesetzliche Beschlussfassungen vor, und ich darf Sie sehr um Ihre Unterstützung bitten, denn es geht darum, dass wir auch eine breite Mehrheit im Bundesrat bekommen und diese Reform so umgesetzt werden kann, wie uns das die Bundesheer-Reformkommission empfohlen hat. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.53


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


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