Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 91

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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.53.355. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert wird (956 d.B. sowie 7307/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Giefing. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Johann Giefing: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich stelle daher den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

*****

Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der Debatte über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates die Redezeit eines Bundesrates 30 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

*****

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.55.11

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Herr Minister! Mit dem Beschluss des Nationalrates – und jetzt auch des Bun­desrates –, die große Heeresreform mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz und so ge­nannten Nebengesetzen zu finalisieren, ist auch die Änderung des Arbeitsplatz-Siche­rungsgesetzes 1991 verbunden. Mit dieser Vorlage wird der erforderliche Kündigungs- und Entlassungsschutz für den nun auch für Männer möglichen Ausbildungsdienst im Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz verankert.

 


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