Herr Bundesminister Platter hat sich eine breite Mehrheit für diese große Heeresreform gewünscht. Dieser Wunsch ist ihm leider von unseren Freunden von der sozialdemokratischen und der grünen Fraktion nicht erfüllt worden. Es ist das schade, denn es handelt sich dabei um ein großartiges Gesetz, um einen großen Wurf, der unserem Minister hier gelungen ist – und das nach nur einem Jahr, nachdem die Bundesheer-Reformkommission dieses Papier auf den Tisch gelegt hat. Und da muss man schon anfügen: von einem sozialdemokratischen Vorsitzenden dieser Bundesheer-Reformkommission, den Sie von der SPÖ jetzt damit etwas haben im Regen stehen lassen.
Dieses Papier, die Realisierung dieser Bundesheerreform 2010 wird also wirklich von einem breiten Konsens getragen, und – das kann man in aller Deutlichkeit sagen – es waren nicht einfache Verhandlungen mit den Landeshauptleuten. Und nach diesem Beschluss möchte ich noch einmal unserem Bundesminister für Landesverteidigung, unserem Günther Platter, ein großes Kompliment und großes Lob für ein besonders gelungenes Werk aussprechen. Vielen Dank dafür!
Wenn man all diese Nebengesetze betrachtet, dann kann man hier anfügen, dass diese Novelle zum Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 einen kleinen Bestandteil darstellt, weil der Landesverteidigungsausschuss des Nationalrates befunden hat, dass in einem ganz kleinen Bereich, in einem ganz kleinen Segment eine Änderung erforderlich ist.
Wir werden dieser Gesetzesänderung unsere Zustimmung erteilen, nämlich für jene in der Praxis wohl eher selten auftretenden Fälle, in denen Männer erst nach Ableistung ihres sechsmonatigen Grundwehrdienstes zu einem Ausbildungsdienst herangezogen werden, den erforderlichen Kündigungs- und Entlassungsschutz zu gewähren. Dem werden wir zustimmen. – Ich danke Ihnen.
13.58
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich unterbreche nun die Sitzung für vier Minuten.
*****
(Die
Sitzung wird um 13.58 Uhr unterbrochen
und um 14.02 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Georg
Pehm: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Ich gebe bekannt, dass mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist auch nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haf-
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