Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 141

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Warum sind diese Kosten so hoch? 50 Prozent über dem Schnitt anderer Kranken­anstalten in Wien!

Drittens: Die Kosten für die Leistungserbringung – so der Rechnungshof in seiner Kri­tik – beliefen sich im Jahr 2002 auf rund 118 Millionen €, davon rund 73 Millionen € Personalkosten.

Viertens: Die Aufwendungen von 1999 bis 2002 sind nur zu 56 Prozent durch Erträge bedeckt.

Fünftens: Betriebsabgang 2002 rund 52 Millionen €.

Und letztlich regt der Rechnungshof eine Kooperationsmöglichkeit und das Nutzen von Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Wiener Krankenanstalten und Versorgungsan­geboten an.

Ich glaube, dass das schon ernst zu nehmen ist, und zwar deshalb, weil alle anderen mitzahlen müssen. Alle anderen müssen mitzahlen für diese Misswirtschaft, die der Rechnungshof beim Hanusch-Krankenhaus eindeutig festgestellt hat.

Im Gegensatz dazu die Initiativen der Frau Bundesministerin, etwa die Initiative Heil­mittel: Während wir noch vor wenigen Jahren Steigerungswerte im zweistelligen Be­reich, also von über 10 Prozent, bei den Heilmitteln hatten, sind es derzeit 4 Prozent. Es erfolgte eine Reduktion auf 4 Prozent! (Bundesministerin Rauch-Kallat: 2,5!) – Oder jetzt schon 2,5; ich habe noch den Wert vom vergangenen Jahr.

Zusätzliches Geld wurde in den letzten Jahren in das System eingespeist.

Die Schnittstellen zwischen intramuraler und extramuraler Betreuung sind zu echten Nahtstellen der Zusammenarbeit geworden – also nicht ein Schnitt, wo jeder wieder neu anfängt mit seinen Diagnosen und Untersuchungen, sondern im Sinne einer echten Kooperation intra- und extramural übergreifend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir beim Gesundheitswesen auf einem guten Weg sind. Dass die Konzepte greifen, das haben die Zahlen jetzt bestätigt. Und ich bin überzeugt: Bei diesem Weg wird auch in Zukunft die Gesund­heitsversorgung für unsere Bevölkerung bestens gewährleistet sein! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zellot.)

17.08


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


17.08.25

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich ganz kurz zu diesem Sozialrechts-Änderungsge­setz Stellung nehmen.

Es ist in der Tat ein Gesetz, das viele Maßnahmen enthält. Ich bedanke mich auch bei allen Rednern, die einige positive Maßnahmen daraus hervorgehoben haben, vor allem den verbesserten Unfallschutz für Schülerinnen und Schüler, die schnuppern gehen dürfen. Ich halte es für wichtig, dass sie das erstens tun und dass sie zweitens dabei bestens versichert sind.

Es ist natürlich auch die Fusionierung zweier Betriebskrankenkassen in der Steiermark sinnvoll, weil damit Synergieeffekte erzielt werden, ebenso die Vereinfachung der Ein­hebung des Serviceentgeltes für die Gesundheitskarte. Ich freue mich, dass sie funk­tioniert – allen Unkenrufen zum Trotz.

 


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