Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Natürlich sind da Mehrkosten zu erwarten. Es wären, glaube ich, für das erste Jahr Mehrkosten in der Höhe von 1 Million € notwendig und für die Folgejahre 600 000 € pro Jahr.

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1454/M, des Herrn Bun­desrates Ing. Kampl. Ich ersuche ihn um die Verlesung seiner Anfrage.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Geschätzter Herr Staatssek­retär! Die Pensionen sind die Lebenssicherung für unsere älteren Menschen.

1454/M-BR/2005

„Wie werden sich die kleinen und mittleren Pensionen im Jahr 2006 entwickeln?“

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Vorbehaltlich der Fest­stellung des Richtwertes für die Pensionsanpassung durch die Kommission zur lang­fristigen Pensionssicherung in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2005 werden diese Pen­sionen jetzt mit 1. Jänner 2006 um 2,5 Prozent erhöht. Maßgeblich dafür ist die Ent­wicklung der Inflationsrate der Monate August 2004 bis Juli 2005.

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Bundesrat, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Wie entwickelten sich die Ausgleichszulagenrichtsätze in den letzten Jahren generell?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Die Ausgleichszulagen­richtsätze haben sich in den letzten Jahren folgendermaßen entwickelt – ich habe hier eine Tabelle über den Zeitraum von 1990 bis 2006 –: Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Familien ist im Jahr 2003 um 6,8 Prozent angehoben worden und im Jahr 2004 um 4,9 Prozent, hingegen der Richtsatz für Alleinstehende im Jahr 2003 um 2 Prozent und im Jahr 2004 um 1,5 Prozent. Seit dem Jahr 1999 betrug also die durchschnittliche Er­höhung zirka 2 Prozent.

Es ist notwendig, um die Schwelle der Armutsgefährdung zu übersteigen, für das nächste Jahr den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende um 4,1 Prozent zu er­höhen.

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort gemeldet. – Ich bitte, die Frage zu stellen.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Staatssekretär, wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass ASVG-PensionistInnen in den letzten vier Jah­ren reale Verluste hinnehmen mussten und 150 000 von ihnen noch im kommenden Jahr beziehungsweise ein fünftes Jahr reale Verluste hinnehmen müssen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrat, die Kommission zur Pensionssicherung, die jedes Jahr die Pensionserhöhung festlegt, hat sich so entschie­den. Sie wissen, dass wir im heurigen Jahr für Alleinstehende, vor allem für die Min­destpensionisten, Wesentliches getan haben. Die Erhöhung beträgt 4,1 Prozent, und so kommen wir auf die 690 €.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite