Natürlich sind da Mehrkosten zu erwarten. Es wären, glaube ich, für das erste Jahr Mehrkosten in der Höhe von 1 Million € notwendig und für die Folgejahre 600 000 € pro Jahr.
Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1454/M, des Herrn Bundesrates Ing. Kampl. Ich ersuche ihn um die Verlesung seiner Anfrage.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Geschätzter Herr Staatssekretär! Die Pensionen sind die Lebenssicherung für unsere älteren Menschen.
„Wie werden sich die kleinen und mittleren Pensionen im Jahr 2006 entwickeln?“
Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Vorbehaltlich der Feststellung des Richtwertes für die Pensionsanpassung durch die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2005 werden diese Pensionen jetzt mit 1. Jänner 2006 um 2,5 Prozent erhöht. Maßgeblich dafür ist die Entwicklung der Inflationsrate der Monate August 2004 bis Juli 2005.
Präsident Peter Mitterer: Herr Bundesrat, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Wie entwickelten sich die Ausgleichszulagenrichtsätze in den letzten Jahren generell?
Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Die Ausgleichszulagenrichtsätze haben sich in den letzten Jahren folgendermaßen entwickelt – ich habe hier eine Tabelle über den Zeitraum von 1990 bis 2006 –: Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Familien ist im Jahr 2003 um 6,8 Prozent angehoben worden und im Jahr 2004 um 4,9 Prozent, hingegen der Richtsatz für Alleinstehende im Jahr 2003 um 2 Prozent und im Jahr 2004 um 1,5 Prozent. Seit dem Jahr 1999 betrug also die durchschnittliche Erhöhung zirka 2 Prozent.
Es ist notwendig, um die Schwelle der Armutsgefährdung zu übersteigen, für das nächste Jahr den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende um 4,1 Prozent zu erhöhen.
Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort gemeldet. – Ich bitte, die Frage zu stellen.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Staatssekretär, wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass ASVG-PensionistInnen in den letzten vier Jahren reale Verluste hinnehmen mussten und 150 000 von ihnen noch im kommenden Jahr beziehungsweise ein fünftes Jahr reale Verluste hinnehmen müssen?
Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrat, die Kommission zur Pensionssicherung, die jedes Jahr die Pensionserhöhung festlegt, hat sich so entschieden. Sie wissen, dass wir im heurigen Jahr für Alleinstehende, vor allem für die Mindestpensionisten, Wesentliches getan haben. Die Erhöhung beträgt 4,1 Prozent, und so kommen wir auf die 690 €.
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