Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 20

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

1446/M-BR/2005

„Wie haben sich die Ausgleichszulagenrichtsätze seit dem Jahr 2000 entwickelt?“

Und gleich eine Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, wie sich die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum entwickelt haben?

 


Präsident Peter Mitterer: Frage und Zusatzfrage wird der Herr Staatssekretär beant­worten. – Bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Um es kurz zu machen: Der Richtsatz für Alleinstehende ist unter Einrechnung der für 1.1.2006 geplanten Anhebung im Zeitraum von 2000 bis 2006 insgesamt um 14,2 Prozent gestiegen, der Richtsatz für Verheiratete um 22,5 Prozent.

Der Verbraucherpreisindex ist im gleichen Zeitraum um 13,6 Prozent gestiegen. Die­sem gegenüber ergibt sich also auf jeden Fall ein Vorteil! Im Gegensatz zu dem, was eine der Fragestellerinnen hier gemeint hat, nämlich dass sich das negativ entwickelt habe, ist also bei den Alleinstehenden immerhin noch ein Vorteil von mehr als einem Prozent zu verzeichnen.

 


Präsident Peter Mitterer: Da die Zusatzfrage schon beinhaltet war, darf ich nun um weitere Zusatzfragen bitten, zunächst um jene von Herrn Bundesrat Mag. Gudenus. – Ich ersuche Sie, die Zusatzfrage zu stellen.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Wird es hinsichtlich des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende für das Kalender­jahr 2006 noch zu einer weiteren Vervielfachung kommen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Zu einer weiteren Vervielfachung wird es in diesem Zusammenhang nicht kommen. Wir haben, wie ich vorhin schon erwähnt habe, im heurigen Jahr eine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenricht­satzes für Alleinstehende durchgeführt; zusätzliche wird es in diesem Jahr nicht geben.

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Die Diskussion über Ausgleichszulagenrichtsätze wäre etwas einfacher und auf einer anderen Ebene, würde man eine Grundsicherung beziehungsweise ein Grundeinkom­men andenken. Wie weit gibt es im Ministerium diesbezügliche Überlegungen?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: An der Idee der Grundsicherung wird gearbeitet. Aber ich glaube, dass wir mit dem System des Ausgleichszulagenrichtsat­zes ganz gut liegen. Auch im internationalen Vergleich ist Österreich hier vorbildhaft: Auf der einen Seite gibt es den Familienrichtsatz, auf der anderen Seite gibt es den Ausgleichszulagenrichtsatz.

 


Eine generelle Grundsicherung, die beinhaltet, dass jeder eine Pension bekommt, un­abhängig davon, ob er erwerbstätig war oder nicht, ist in unserem System jedoch nicht vorgesehen, denn die Höhe der Pension richtet sich danach, wie hoch das Einkommen während des Erwerbslebens war.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite