Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 23

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Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Bei uns existieren Zahlen über jene, die einen Antrag gestellt haben; über jene, die keinen Antrag gestellt haben, gibt es logischerweise keine Zahlen. Und wenn jemand verspätet einen Antrag stellt, so läuft das eben von jenem Zeitpunkt an, zu dem der Antrag gestellt worden ist. Aber – verzeihen Sie! – wir haben keine Zahlen darüber, ob es einen verspäteten An­trag wegen fehlender Information gegeben hat!

Es läuft gerade jetzt eine Informationskampagne des Sozialministeriums, welche von der Opposition oft sehr, sehr kritisiert wird. (Bundesrat Gruber: Kostet ja nur 1,3 Millio­nen €!) Aber gerade deswegen ist solch eine Offensive nötig, eine Berichtspflicht, eine Informationsnotwendigkeit vorhanden: damit die Leute ihre Anträge rechtzeitig stellen und so zu jenen Zuwendungen kommen, die sie brauchen und die ihnen zustehen!

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht?

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Eine Berichtspflicht, wie Sie sie jetzt ange­sprochen haben, gibt es nicht, deshalb gibt es ja die fehlenden beziehungsweise ver­späteten Anträge.

Meine Zusatzfrage lautet: Haben Sie vor, die Vorschläge der Volksanwaltschaft umzu­setzen und eine verpflichtende Information einzuführen? Und wenn ja, wann?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Die Volksanwaltschaft macht sehr vernünftige Vorschläge. Wir prüfen alle Vorschläge. Und ich kann dem schon einiges abgewinnen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.)

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Tief­nig gemeldet. Ich darf ihn ersuchen, sie zu stellen.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Wie wer­den sich die einzelnen Bundesländer in der Umsetzung der Kompetenz für die Heiz­kostenzuschüsse in diesem Winter verhalten?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Bei den Heizkostenzu­schüssen gibt es schon ewig Diskussionen. Tatsache ist, dass die Kompetenz dafür in den Bereich der Länder fällt, die Länder aber – von einem Bundesland zum anderen – unterschiedlichste Regelungen dafür haben, sei es in der Höhe, bei der Einkommens­grenze und so weiter: Es gibt unterschiedlichste Regelungen – und ich muss sagen, es hätten sich die Landeshauptleute darauf einigen können, dass man diesbezüglich gleich vorgeht.

Natürlich gibt es das Argument, dass die Lebenshaltungskosten in den Bundesländern unterschiedlich hoch, die Voraussetzungen verschieden sind; deswegen gibt es unter­schiedliche Heizkostenzuschüsse in den einzelnen Bundesländern.

Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass im Jahr 2000 den Länder vom Bund zusätzlich Mittel dafür in der Höhe von seinerzeit 600 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt wurden, aber nur 139 Millionen Schilling von den Bundesländern für den zusätzlichen Heizkostenzuschuss auch verbraucht worden sind.

 


Präsident Peter Mitterer: Danke. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bun­desrätin Bachner zu Wort gemeldet. Ich bitte, sie zu stellen.

 


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