Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Warum wollen Sie nicht jenen Müttern und Vätern, die vor 1988 für ein behindertes Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen haben, anstelle von neutralen Zeiten zusätzliche Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung anrechnen, damit die Pensionsnachteile infolge Absenkung des Steigerungsbetrages und Ausdehnung des Bemessungszeitraumes etwas gemildert werden?
Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Sigisbert Dolinschek: Jene Personen, die Angehörige haben, für die besondere Zuwendung
erforderlich ist, wie etwa behinderte oder pflegebedürftige Menschen, und die
deshalb nicht die Möglichkeit haben, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen,
sollen die Möglichkeit haben, dass sie während dieser Zeit, in der sie ihre
Angehörigen pflegen und für sie da sind, auch Pensionsansprüche erwerben. (Bundesrat Kraml: Ja, und? Woher? – Bundesrat Reisenberger: Er hat diese Frage auch nicht verstanden!)
Präsident Peter Mitterer: Es gibt eine weitere Zusatzfrage, und zwar von Herrn Bundesrat Ing. Kampl. Ich ersuche, sie zu stellen.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie verhält sich bei Waisenpensionen generell die Zuerkennung?
Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Im Jahr 2004 – für dieses liegen uns die entsprechenden Zahlen vor – gab es 5 648 Zuerkennungen; dem stehen 643 Ablehnungen gegenüber.
Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zur 7. Anfrage, 1447/M. Sie wird von Frau Bundesrätin Fraunschiel gestellt. Ich darf um die Verlesung der Frage bitten.
Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staatssekretär!
„Welche Aufgaben wird die mit 1. Jänner 2006 geplante ,Familie & Beruf Management GmbH‘ haben?“
Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Die „Familie & Beruf Management GmbH“ stellt eine Koordinierungsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar – ist doch die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Gesellschaft.
Die Hauptaufgaben der „Familie & Beruf Management GmbH“ sind: die Koordinierung des Service und der Betreuung der Familienallianz – einer offenen Plattform von Institutionen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Arbeitswelt, Medien, Wissenschaft zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Dokumentation von Best-Practice-Studien, Berichtsgestaltung für Öffentlichkeit und Medien, eine Beratung und Betreuung von regionalen und betrieblichen Familieninitiativen, das Verfassen von Publikationen und Informationsmaterial sowie strategische Öffentlichkeits-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite