Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 24

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Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Warum wollen Sie nicht jenen Müttern und Vätern, die vor 1988 für ein behindertes Kind erhöhte Familien­beihilfe bezogen haben, anstelle von neutralen Zeiten zusätzliche Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung anrechnen, damit die Pensionsnachteile infolge Absenkung des Steigerungsbetrages und Ausdehnung des Bemessungszeitraumes etwas gemildert werden?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Jene Personen, die Angehörige haben, für die besondere Zuwendung erforderlich ist, wie etwa behinderte oder pflegebedürf­tige Menschen, und die deshalb nicht die Möglichkeit haben, einer Vollzeitbeschäfti­gung nachzugehen, sollen die Möglichkeit haben, dass sie während dieser Zeit, in der sie ihre Angehörigen pflegen und für sie da sind, auch Pensionsansprüche erwerben. (Bundesrat Kraml: Ja, und? Woher? – Bundesrat Reisenberger: Er hat diese Frage auch nicht verstanden!)

 


Präsident Peter Mitterer: Es gibt eine weitere Zusatzfrage, und zwar von Herrn Bun­desrat Ing. Kampl. Ich ersuche, sie zu stellen.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Wie verhält sich bei Waisenpensionen generell die Zuerkennung?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Im Jahr 2004 – für die­ses liegen uns die entsprechenden Zahlen vor – gab es 5 648 Zuerkennungen; dem stehen 643 Ablehnungen gegenüber.

 


Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zur 7. Anfrage, 1447/M. Sie wird von Frau Bundesrätin Fraunschiel gestellt. Ich darf um die Verlesung der Frage bitten.

 


Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär!

1447/M-BR/2005

„Welche Aufgaben wird die mit 1. Jänner 2006 geplante ,Familie & Beruf Manage­ment GmbH haben?“

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Die „Familie & Beruf Management GmbH“ stellt eine Koordinierungsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar – ist doch die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Gesellschaft.

Die Hauptaufgaben der „Familie & Beruf Management GmbH“ sind: die Koordinierung des Service und der Betreuung der Familienallianz – einer offenen Plattform von Insti­tutionen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Arbeitswelt, Medien, Wissen­schaft zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Dokumentation von Best-Practice-Studien, Berichtsgestaltung für Öffentlichkeit und Medien, eine Bera­tung und Betreuung von regionalen und betrieblichen Familieninitiativen, das Verfas­sen von Publikationen und Informationsmaterial sowie strategische Öffentlichkeits-


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