Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 28

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Im Land Oberösterreich gibt es pro Haushalt 150 €, wenn das Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze für die soziale Bedürftigkeit, also dem fiktiven Aus­gleichszulagenrichtsatz von 2006 liegt. 75 € gibt es dort, wenn die Einkommensgrenze um bis zu maximal 50 € überschritten wird. – Also wieder die unterschiedlichsten Regelungen. In der Stadt Linz wiederum werden 176 € ausbezahlt, und für die Zuer­kennung ist ein um 36 € erhöhter Sozialhilfesatz relevant.

In der Steiermark wiederum gibt es einen Zuschuss in der Höhe von 120 € für Ölhei­zungen und einen von 60 € für sonstige Heizungen. Es ist also total unterschiedlich geregelt.

In Kärnten zum Beispiel wurden der Heizkostenzuschuss für sozial bedürftige Men­schen ausgeweitet und das Gesamtvolumen für diese Aktion von 1,8 Millionen € auf 2,4 Millionen € erhöht. Konkret sollen alleinstehende Personen nunmehr 90 € statt bis­her 60 € erhalten und Ehepaare 150 € statt bisher 100 €.

In Wien wurde im Jahre 2004 ein Heizkostenzuschuss in der Höhe von 50 € – also re­lativ niedrig – für alle Arbeitslosen, Notstandshilfebezieher, Pensions-, Sozialhilfe- und Kinderbetreuungsgeldbezieher, die von einem Einkommen über die Ausgleichszulage gelebt haben, also von 624 €, gewährt. Jetzt hat der Bürgermeister laut einem Inter­view, das in den letzten Tagen durch die Presse gegangen ist, angekündigt, einen Zu­schuss von 150 € auszuschütten.

All diese Beispiele zeigen, dass eine umfassende Beantwortung dieser Frage nicht ganz so einfach ist. Auf Grund der Vielzahl von Gebietskörperschaften ist diese Frage sehr umfangreich und unterschiedlichst geregelt.

 


Präsident Peter Mitterer: Danke.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Stefan Schennach zu Wort gemeldet. – Ich ersuche Sie, diese zu stellen.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sie sind heute erstaunlich gut gelaunt, auf dem BZÖ-Scherbenhaufen lässt es sich wahr­scheinlich auch humorvoll leben (Bundesrat Konecny: Nur so!), aber ich bin erschüt­tert, Herr Staatssekretär (Bundesrat Bieringer: Zusatzfrage! Keine Feststellungen!), dass Sie anlässlich meiner Zusatzfrage vorhin pauschal alle Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter in der Pensionsversicherungsanstalt diffamiert haben, sie würden ein negati­ves Gutachten zur Schwerarbeiterregelung erstellen (Bundesrat Bieringer: Eine Frage und keine Rede!), weil sie selbst nicht unter diese Regelung fallen. (Bundesrat Bierin­ger: Zusatzfrage!)

Ja, ich stelle meine Zusatzfrage: Herr Staatssekretär, ist es nicht völlig irrelevant, auf Zuständigkeiten hinzuweisen, wenn in diesem Land Menschen im Winter frieren? (Bei­fall bei der SPÖ.)

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Alle Fragen den Heiz­kostenzuschuss betreffend sind heute schon ausführlich beantwortet worden. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Lueger.) Okay, das ist eben Länderkompetenz und nicht Bundeskompetenz. Ich kann mir ohne weiteres vorstellen, dass das auch in die Kom­petenz des Bundes kommt, zumal immer wieder darüber nachgedacht wird, was Bun­des- und was Landeskompetenz sein soll.

Ein Beispiel aus der Sozialpolitik, behinderte Menschen etwa: Die soziale Kompetenz liegt immer bei den Ländern, die berufliche Integration liegt beim Bund. Es wird immer wieder darüber nachgedacht: Wie kann man das ausgliedern? Wie kann man das ver-


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