Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 27

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tenzuschusses genauso wie auch bei der Einkommensgrenze, hätten sich die Länder darauf einigen können, eine gleiche Höhe festzulegen. – Das war nicht der Fall.

Ich habe vorhin schon gesagt, im Jahr 2000 hat der Bund den Ländern 600 Millio­nen Schilling zur Verfügung gestellt (Bundesrätin Lueger: Jetzt haben wir 2005, bald 2006!) und 139 Millionen Schilling sind praktisch ausgeschöpft worden, also mehr als zwei Drittel sind nicht ausgeschöpft worden. (Bundesrat Wiesenegg: Welche Bundes­länder sind das?) Ja alle, in allen Bundesländern ist nicht alles ausgeschöpft worden im Jahr 2000. (Bundesrätin Lueger: Kann man Zahlen haben, bitte!)

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht?

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Sehen Sie nicht eine Möglichkeit, dass der Bund hier mit zusätzlichen Mitteln, die ja offen­sichtlich auf Grund steigender Benzin- und Heizölpreise allein durch die Mineralöl­steuer und die Umsatzsteuer lukriert werden, den Ländern unter die Arme greift, damit es auf diese Art und Weise zu einem einheitlichen Heizkostenzuschuss kommt?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Als Sozialpolitiker wer­den wir immer bestrebt sein, dass möglichst viel an die Leute zurückfließt, aber in die­sem Fall fällt das natürlich in die Kompetenz des Finanzministers. (Bundesrat Gruber: Der ist mitten in den Hochzeitsvorbereitungen, der hat keine Zeit für das!)

 


Präsident Peter Mitterer: Danke.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Tiefnig gewünscht. – Ich bitte Sie, diese zu stellen.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Meine Frage wurde schon im Rahmen der Beantwortung der sechsten Anfrage geklärt; es erübrigt sich, diese Frage ein zweites Mal zu stellen.

 


Präsident Peter Mitterer: Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Dr. Böhm gewünscht. – Ich ersuche Sie, diese zu stellen.

 


Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte doch noch vergleichend auf die Frage zurückkommen, weil es eben keine bundeseinheitliche Regelung gibt.

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss in den einzelnen Bundesländern, und wer hat Anspruch auf Leistung?

 


Präsident Peter Mitterer: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Herr Bundesrat! Wie ich jetzt schon ein paar Mal erwähnt habe, liegt die Kompetenz in den Ländern, und dort wird das unter­schiedlich geregelt; das kritisiert übrigens auch die Volksanwaltschaft massiv, dass es hier bei den Einkünften, bei den Antragsfristen, bei der Höhe der Leistung und so wei­ter unterschiedliche Regelungen gibt.

Den mit 50 € niedrigsten Heizkostenzuschuss wird es voraussichtlich im Burgenland geben (Oh-Rufe bei der ÖVP), den höchsten mit 170 € in Vorarlberg; es gibt da aber natürlich auch noch die unterschiedlichsten Regelungen in den Städten.

In Niederösterreich beträgt die Leistung für die Heizperiode 2005/2006 einmalig 75 €, Anspruch haben im Wesentlichen Personen, deren Einkommen unter dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz liegen.

 


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