Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 31

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Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Aus konsumenten­schutzpolitischer Sicht ist natürlich diese Dienstleistungsrichtlinie, die nach dem Her­kunftslandprinzip ausgerichtet ist, insofern dramatisch, als sie sich so auswirkt, dass, wenn das Herkunftslandprinzip in allen Bereichen gilt, die Verbraucherschutzbestim­mungen ein niedrigeres Niveau erlangen und die Information für den Konsumenten unzureichend ist.

Vor allem in den Berufen, die Dienstleistungen betreffen, wie Gesundheitsberufe, Sozi­alberufe, Pflegeberufe und so weiter, bin ich vehement dagegen, dass das Herkunfts­landprinzip gilt. Die Dienstleistung muss in diesem Bereich nach jenen Kriterien erfüllt werden, die in dem jeweiligen Land gelten, in dem diese Leistung erbracht wird. Das heißt, Leistungen im gesundheitsberuflichen oder sozialberuflichen Bereich sollen in Österreich nach österreichischen Gesetzen erfüllt werden und nicht nach dem Her­kunftslandprinzip. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass es zu einem Lohndumping kommt, zu einer Aushöhlung der österreichischen Wirtschaft.

In anderen Bereichen steht natürlich der wirtschaftliche Aspekt im Vordergrund, wo das Herkunftslandprinzip gelten soll.

Wir sind sehr bemüht, eine Berücksichtigung dieser Aspekte auch in der Europäischen Union durchzusetzen.

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundes­rätin.

 


Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Vorerst möchte ich mich bedanken, Herr Staatssekretär, Sie sprechen mir mit Ihrer Antwort aus der Seele.

Ich möchte folgende Zusatzfrage stellen: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um auch Herrn Minister Bartenstein von Ihrer Meinung überzeugen zu können? (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin! Es hat diesbezüglich schon Gespräche zwischen uns gegeben. Herr Bundesminister Bartenstein ist sich die­ser Problematik voll bewusst, dass es ein Unterschied ist, ob es um die Wirtschaft, um rein wirtschaftliche Leistungen geht oder um eine Dienstleistung in den Sozialberufen und Gesundheitsberufen. Das ist sogar ein großer Unterschied. Ich denke auch, dass wir einen guten Konsens finden werden, wo nach dem Herkunftslandprinzip vorgegan­gen werden soll und wo nicht.

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Diesner-Wais zu Wort gemeldet. – Ich ersuche Sie, diese zu stellen.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Welche Wohlfahrtseffekte für die europäische und österreichische Bevölkerung würde die Beschlussfassung einer EU-Dienstleistungsrichtlinie bewirken?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär. (Bundesrat Gruber: Wohl­fahrts‑? – Bundesrätin Diesner-Wais: Wohlfahrtseffekte! Welche Wohlfahrtseffekte für die europäische und österreichische Bevölkerung würde die Beschlussfassung einer EU-Dienstleistungsrichtlinie bewirken? – Bundesrat Gruber: Bin ich auf einer falschen Veranstaltung?)

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin, ich glaube, das ist


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