BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 28

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muslimische. Es ist traditionsbedingte Gewalt, die aber mit schweren physischen und psychischen Beeinträchtigungen für Frauen verbunden ist.

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Frau Bundesrat? – Bitte.

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Es wäre mir noch wichtig gewesen zu fragen, wie man bewerkstelligen kann, dass diese Problematik auch außerhalb Europas thematisiert wird, aber Sie haben das bereits umfassend beantwor­tet. Das ist nämlich auch ein wesentlicher Punkt. Danke schön.

 


Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm gemeldet. Ich ersuche, sie zu stellen.

 


Bundesrat Dr. Peter Böhm (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Über das Gesagte hinaus: Welche spezifischen Maß­nahmen setzen Sie gegen Gewalt in der Familie schlechthin? Reichen in der Praxis insbesondere das Wegweiserecht oder die kurzfristigen einstweiligen gerichtlichen Ver­fügungen aus?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Wenn diese von mir gerade angesprochenen Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt primär Frauen mit Migrationshintergrund betreffen, so gibt es leider auch mehr als „ausreichend“ Gewalt in heimischen Familien. Wir haben hier eine Fülle von Maß­nahmen gesetzt, auch das ist einer der Schwerpunkte des Frauenministeriums seit vielen Jahren; ich habe es vorhin bei einer anderen Frage schon angesprochen.

Als das wirksamste Instrument haben sich neben den Frauenberatungsstellen und den Frauenhäusern, die Schutz bieten, vor allem die Interventionsstellen gegen Gewalt erwiesen, und zwar deswegen, weil sie aktiv Kontakt zum Opfer aufnehmen. Während Frauen-Servicestellen, Frauenhäuser sozusagen zur Verfügung stehen, aber die betroffene Frau von sich aus diesen Schritt setzen muss, davon wissen, hingehen und Hilfe holen muss, ist das bei den Interventionsstellen anders: Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, dann, wenn sie wegen einer Gewalthandlung zu einer Familie gerufen wird, die zuständige Interventionsstelle zu kontaktieren, diese zu benachrichtigen. Eine Mitarbeiterin der Interventionsstelle nimmt dann aktiv Kontakt zum Opfer oder zu den Opfern auf, das heißt zur betroffenen Frau oder zu den Kindern. In ungefähr 5 Prozent der Fälle sind aber auch Männer von Gewalt betroffen, aber nicht, weil sie von ihren Frauen gehaut werden – das ist nur ein ganz geringer Prozentsatz dieser Fälle –, son­dern weil es um Gewalt zwischen zwei Männern geht; sehr oft also gewaltsame Vater-Sohn-Verhältnisse. Und auch da werden die Interventionsstellen aktiv.

Die Interventionsstellen nehmen also, wie gesagt, aktiv Kontakt zum Opfer auf und ver­suchen zu helfen: bis hin zur Prozessbegleitung. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch dafür bedanken, dass Frau Bundesministerin Gastinger zusätzliche Mit­tel hiefür zur Verfügung stellt. Das wird die Interventionsstellen zusätzlich entlasten, sodass diesen mehr Zeit für Beratung und psychologische Betreuung zur Verfügung stehen wird.

Noch etwas, was ganz wichtig ist: Die jährlichen Berichte der Interventionsstellen sind sehr praxisorientiert, sind fast eins zu eins nutzbar in Bezug auf gesetzliche Verbesse­rungen. Diese praxisorientierten Vorschläge wurden unsererseits aufgegriffen; Verbes­serungsvorschläge konnten bereits im Gewaltschutzgesetz Berücksichtigung finden, in einem Gesetz also, das vergangenes Jahr beschlossen wurde. Das ist also work in progress.

 


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