BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 105

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Beim Verfassungsgerichtshof sind, habe ich gesehen, die Rückstände ebenfalls im An­wachsen. Nun wissen wir auf Grund der Verfassung, wie viele Mitglieder dort sind, und es wäre grundsätzlich zu überlegen – aber das geht natürlich nur mit einer Verfas­sungsbestimmung –, was man hier macht: ob man eine Aufstockung der Richterzahl herbeiführt, ob man eventuell nicht immer das Plenum entscheiden lässt, ob man nicht vielleicht doch Senate wie zum Beispiel in Karlsruhe einrichtet oder Ähnliches tut.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es ist einerseits der Gesetzgeber gefordert, damit die Höchstgerichte entlastet werden, andererseits sind aber auch die Regierung und Ein­richtungen wie eben Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof gefordert, zu überlegen, was im organisatorischen Bereich getan werden könnte.

Vom Gesetzgeber noch etwas: Der Instanzenzug ist zu hinterfragen. Ist es notwendig, dass zum Verwaltungsgerichtshof fast alles hinaufgezogen werden kann? Im Zivilpro­zessbereich, Professor Böhm wird mir zustimmen, gibt es zum Beispiel eine Art Baga­tellgrenze, es geht einfach nicht alles hinauf. Es wäre im weitesten Sinne zu überlegen, ob man nicht auch im Verwaltungsverfahren Ähnliches machen könnte.

Zuletzt noch einmal herzlichen Dank für die Berichte, sie sind sehr aufschlussreich. Ich sehe mit großem Interesse dem Bericht des Jahres 2005 entgegen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

15.29


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Dr. Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.30.02

Bundesrat Dr. Peter Böhm (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Vorweg bedanke auch ich mich dafür, dass Sie, Herr Präsident, Herr Professor Pesendorfer, uns erneut die Ehre Ihrer An­wesenheit geben.

Wieder einmal gilt es, auf Grund des aktuellen Tätigkeitsberichtes die unzumutbare Überlastung unserer beiden Höchstgerichte des öffentlichen Rechtes darzustellen. Einige Bemerkungen zu den Zahlen: Von den 6 918 im Berichtsjahr getroffenen Erle­digungen führten 2 768 Fälle zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides; das sind 50,8 Prozent. In 1 711 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen, in 980 Fällen wurde schon die inhaltliche Behandlung der Beschwerden abgelehnt, weil sie unzulässig waren.

Somit verblieben 7 700 anhängige Rechtssachen des Beschwerderegisters und 266 anhängige Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. 4 062 Fälle waren demnach länger als ein Jahr anhängig, also 52,75 Prozent; davon 24 Fälle bis 1998, 140 Fälle aus 1999, 365 Fälle aus 2000, 1 577 Fälle aus 2001 und 1 956 Fälle aus 2002.

Die durchschnittliche Erledigungsdauer der 4 489 mit Erkenntnis erledigten Beschwer­den betrug zirka 22 Monate, bei den 15 mit Sachentscheidung erledigten Säumnisbe­schwerden über 22 Monate.

Den Rückstau von 1 021 Akten zu Ende 2000, die länger als drei Jahre anhängig waren, konnte der Gerichtshof auf 529 Akte zu Ende 2004 abbauen. Das bewirkt im Blick auf die Rückstände in ihrer zeitlichen Tiefenstaffelung und die erneut gestiegene durchschnittliche Verfahrensdauer aber noch keinesfalls eine grundlegende Verbesse­rung.

Kurz auch zu den Zahlen für den Verfassungsgerichtshof. 2004 wurden an ihn 1 957 neue Fälle herangetragen; 2 280 Fälle aus früheren Jahren und dem Berichtsjahr


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