BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 48

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Das neue Bundes-Sportförderungsgesetz ist sehr transparent und beinhaltet als wesentlichen Faktor eine Loslösung vom so genannten Gießkannenprinzip, wie wir heute schon gehört haben. Förderungen werden nach einem festgelegten Schlüssel ausbezahlt, und für weitere Zahlungen ist ein projektorientiertes Vereinsmanagement erforderlich, also eine Hinwendung zur Schwerpunktsetzung, insbesondere im Nach­wuchsbereich, in der Forcierung der Traineraus- und vor allem auch der Trainer­fortbildung.

Dies bedeutet auch, dass eine optimale Sportförderung verbunden mit einem beson­deren Engagement einen hervorragenden Beitrag für ein sportlicheres und gesünderes Österreich darstellt.

Es wurde heute schon das Projekt „Fit für Österreich“ erwähnt. Dieses besondere Projekt kann man natürlich nicht groß genug herausstreichen, nicht oft genug in den Vordergrund stellen. Ich möchte unserem Staatssekretär für Sport höchste Anerken­nung und besten Dank für dieses großartige Projekt aussprechen, weil auch eine ausreichende finanzielle Bedeckung vorhanden ist, um diese zielgerichtete Maßnahme umsetzen zu können, die, wie heute schon gesagt wurde, im Kindesalter beginnt und bis in den Bereich der Senioren ihre Fortsetzung finden wird. Sport also für jede Altersklasse – das ist ein ganz wichtiger Impuls für ein sportliches Österreich!

Ich möchte einige Punkte noch besonders hervorheben. Im Jahr 2006 werden immerhin 54 Millionen € für die Sportförderung ausgeschüttet. Besonders zu erwähnen ist hier auch die Einbeziehung der Behindertensportverbände. 1,4 Prozent dieser Förderung erhält der Österreichische Behindertensportverband. Je 0,1 Prozent erhalten das Österreichische Paralympische Komitee und Special Olympics Österreich.

Damit ist eine solide Grundfinanzierung des Behindertensports möglich, und die buch­stäblichen Bettelfahrten der Behinderten, derjenigen, die in der Behindertenarbeit tätig sind, sind damit zu Ende. Ich sage das hier ganz bewusst auch als Mensch, der in der Behindertenarbeit in Vorarlberg tätig ist.

Behindertensport hat also in Österreich jetzt auch jenen finanziellen Background, den er längst verdient hat. Unsere Behindertensportler sind ja, das muss man hier wirklich betonen, sehr, sehr erfolgreich. Es sind viele Weltmeister und Olympiasieger darunter, und unsere Behindertensportler sind neben unseren Sportlern in Österreich die erfolgreichsten Sportler im gesamten Sportgeschehen.

Besonders wichtig ist auch – wie auch die Flachländler heute schon festgestellt haben –, dass man auch die Alpenvereine, jene, die in der Alpenarbeit tätig sind, entsprechend unterstützt. Die Summe der Sportförderung in diesem Bereich macht immerhin 2,6 Prozent aus. 1,4 Millionen € werden ausgeschüttet, um Schutzhütten, Kletterpfade, Wanderwege instand zu halten. Damit geht auch eine jahrelange Forderung der Alpenvereine in Erfüllung.

Mit diesem Sportförderungsgesetz leisten wir Epochales für unsere Spitzensportler in allen Bereichen, für Behinderte und Nichtbehinderte, für sportliche Betätigung in der Breite mit all ihren Möglichkeiten. Wir tragen damit wesentlich zur Volksgesundheit bei. Dieses Gesetz hat eine einstimmige Beschlussfassung verdient. – Ich danke Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

11.10


Vizepräsident Jürgen Weiss: Am Wort ist Herr Staatssekretär Mag. Schweitzer. – Bitte.

 


11.10.36

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich vorneweg für die einstimmige


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