BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 99

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reichische Institut für Familienforschung bzw. dessen Rechtsnachfolger in Höhe von Euro 700.000,-- enthalten.“

Weiters: „Die Bedeckung sämtlicher, mit der Ausgliederung verbundener Kosten wird durch Umschichtung im Rahmen des Budgets des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erfolgen.“

„Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seinen Sitzungen am 2.  und 29. November 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

Gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates gaben die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner, der Volks­anwalt Dr. Peter Kostelka, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser sowie die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl, Karl Öllinger und Dr. Karl Irresberger“ – er ist vom Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt – „Stellungnahmen ab.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Edgar Mayer, Mag. Bernhard Baier, Josef Saller, Eva Konrad, Harald Reisenberger, Mag. Susanne Neuwirth, Franz Wolfinger, Thomas Einwallner und Roswitha Bachner.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Bundesrätinnen Mag. Susanne Neuwirth und Eva Konrad, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.“

Zum Berichterstatter für dieses Haus wurde ich gewählt, wie man ja sieht.

Als Ergebnis seiner Beratungen stelle ich im Auftrag des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesellschaft „Familie & Beruf Mana­gement GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

 


Präsident Peter Mitterer: Ich danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Baier. – Bitte.

 


14.36.25

Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Wie wir von Seiten des Berichterstatters jetzt gehört haben, liegt ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates auf Einrichtung einer „Familie & Beruf Management GmbH“ vor, und es wurde im Ausschuss mit Stimmenmehrheit der Antrag beschlossen, dagegen Einspruch zu erheben.

Ich spreche hier an erster Stelle, weil ich als Befürworter dieses Gesetzes gegen diesen Antrag Position beziehen möchte. Das nur zur Einleitung. Ich möchte auch gleich vorausschicken, dass ich noch ein Wort zum Kollegen Schimböck, der jetzt leider nicht anwesend ist, sagen muss, nämlich betreffend diese Horrorszenarien, die er im Salzkammergut gezeichnet hat. – Ich bin nämlich auch einer, der aus dem Salz­kammergut kommt, und zwar aus St. Wolfgang, und ich kann das alles gar nicht nachvollziehen. (Bundesrat Kraml: Das glaub’ ich!) Ich kenne auch keine Bürger­initiativen, Aufruhrszenen, noch sonst irgendetwas. (Bundesrat Kraml: Das glaub’ ich Ihnen sofort! – Bundesministerin Haubner: Die Vogelfänger sind in Goisern!) Dort läuft


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