BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 181

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Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatz­mitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Entsprechende Wahlvorschläge der Fraktionen liegen mir vor. Sie lauten auf:

von der SPÖ vorgeschlagene Mitglieder: Ing. Reinhold Einwallner, Vorarlberg; Mag. Wolf­gang Erlitz, Steiermark; Mag. Gertraud Knoll, Wien; Wolfgang Sodl, Bur­genland;

von der ÖVP vorgeschlagene Mitglieder: Josef Saller, Salzburg; Dr. Andreas Schnider, Steiermark;

von der SPÖ vorgeschlagene Ersatzmitglieder: Ana Blatnik, Kärnten; Gabriele Mörk, Wien; Maria Mosbacher, Steiermark; Erwin Preiner, Burgenland;

von der ÖVP vorgeschlagenes Ersatzmitglied: Jürgen Weiss, Vorarlberg.

Ich werde die Abstimmung über diese Wahlvorschläge, sofern sich kein Einwand erhebt, unter einem vornehmen.

Erhebt sich gegen diese Vorgangsweise ein Einwand? – Dies ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Da jeweils nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich durch Handzeichen abstimmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den von mir wiedergegebenen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Die genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmenmehrheit gewählt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zur Abstimmung über die einge­brachten Fristsetzungsanträge.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 – 1147 und 1176 der Beilagen – eine Frist bis 20. Dezember 2005 zu setzen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Stefan Schennach gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grund­satzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten geändert wird – 1146 und 1179 der Beilagen –, eine Frist bis 20. Dezember 2005 zu setzen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist angenommen.

 


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