Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 89

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notwendig werden, diese Dinge im Rahmen unserer Präsidentschaft genau aufzuarbei­ten. SIS II wird notwendig sein, um Schengen weiterzuentwickeln. Die jetzige Schen­gen-Kooperation ist klar deklariert. Mir ist also nicht klar, welche Fragen hier noch offen sind. Die Evaluierung beginnt mit 1. Jänner kommenden Jahres. Die Kommissionen stehen. Das wird mit allen Mitgliedsländern in allen Details erarbeitet. Der Bereich Schengen II ist ausgenommen, also SIS II ist ausgenommen, alle anderen Bereiche werden im kommenden Jahr evaluiert, und die Schengenerweiterung, also auch die tatsächliche Umsetzung der Erweiterung kann nur dann erfolgen, wenn diese Sicher­heitsstandards erfüllt sind. Ich nehme an, das war die Frage.

Im Schengen-Bereich geht es um polizeiliche Zusammenarbeit, und dazu gibt es viele bi- und multilaterale Verträge. Gerade vorhin haben wir einen mit Ungarn beschlossen. Das alles geschieht in Umsetzung der Schengen-Übereinkommen. Es ist übrigens ein leichter Widerspruch in sich, wenn man auf der einen Seite sagt, dass man das nicht will, auf der anderen Seite dieser Vertrag aber einstimmig über die Bühne gegangen ist. Wir haben mit allen unseren Nachbarn jetzt bilaterale Verträge über polizeiliche Nacheile, über polizeiliche Kooperation, über polizeilichen Informationsaustausch. Das alles ist bereits abgeschlossen oder steht kurz vor dem parlamentarischen Abschluss.

Nochmals mein Angebot für die Zukunft, denn es steht gerade im Innenbereich in der EU sehr viel zur Diskussion: Das Angebot, hier miteinander zu arbeiten, halte ich jeder­zeit und immer aufrecht, denn ich bin überzeugt davon, dass es keinen anderen Be­reich geben wird, in dem die Zusammenarbeit in Europa so intensiv von den Menschen gespürt werden wird wie im Sicherheitsbereich. Und wir haben hier viele, viele The­men, die wir gemeinsam lösen müssen, und das ist auch in dieser Vorschau beinhaltet. Vor allem konnten wir ja manches noch gar nicht machen, denn der Haager Aktions­plan sollte Anfang des Jahres beschlossen werden, er wurde jedoch erst im Juni be­schlossen. Daher sind viele dieser Dinge erst im Laufen und werden erst unter unserer Präsidentschaft zur Umsetzung gelangen.

Ich bitte also darum, das wirklich noch einmal zu überdenken, und ich biete Zusam­menarbeit in jeder Form an, denn Sicherheit kann nur auf breiter Ebene garantiert wer­den, wenn es auch gute internationale Kooperation gibt, und das ist in diesem Bereich in der europäischen Zusammenarbeit im Justiz- und Innenressort auch tatsächlich ge­geben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.56


Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wünscht der Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist, da ich auch an der Abstimmung teilnehme, die Mehrheit. Dieser Antrag ist somit angenom­men.

13.56.518. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 2004 ) (III-285-BR/2005 d.B. sowie 7444/BR d.B.)

 


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