Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Hinsichtlich der
eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen zu 2178/AB
bis 2180/AB verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß
§ 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung
des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung
angeschlossen werden.
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 6).
*****
Die eingelangten
Berichte des Bundeskanzlers an das österreichische Parlament zum Legislativ-
und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2006 und zum operativen
Jahresprogramm des Rates für 2006 sowie den Bericht des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit an das österreichische Parlament zum EU-Arbeitsprogramm
2006 habe ich dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zugewiesen.
Eingelangt und den
zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates
sowie jener Entschließungsantrag 147/A (E)-BR/2005 der Bundesräte Helmut
Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung
sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche
Ausschussberichte erstattet. Ich habe diese Verhandlungsgegenstände auf die
Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Antrag gemäß § 16
Abs. 3 GO-BR
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Wolfgang Schimböck, Ludwig Bieringer, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Selbständige Antrag 148/A-BR/2006 auf Abhaltung einer Parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Die EU-Dienstleistungsrichtlinie und deren Konsequenzen für Österreich“ eingebracht wurde.
Des weiteren wurde gemäß § 16
Abs. 3 der Geschäftsordnung
des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne
Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher
über den Antrag der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Ludwig Bieringer, Stefan
Schennach, Kolleginnen und Kollegen, den gegenständlichen Antrag 148/A-BR/2006
auf Abhaltung einer Parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss
unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hiezu ist eine
Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag der Bundesräte
Wolfgang Schimböck, Ludwig Bieringer, Stefan Schennach, Kolleginnen und
Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, den Antrag 148/A-BR/2006 ohne Vorberatung durch einen Ausschuss
unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
angenommen.
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