Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 16

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weniger Geld für die Bäuerinnen und Bauern im ländlichen Raum zur Verfügung ste­hen würde, zurückweisen. Wir sind das einzige Land Europas, das nach der finanziel­len Einigung im Dezember 2005 in der ländlichen Entwicklung exakt gleich viel Geld wie in der Vergangenheit zur Verfügung hat, nämlich 3,1 bis 3,2 Milliarden €. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Wir sind durch die neuen Richtlinien in der Europäischen Union gede­ckelt. 80 Prozent der Summe dürfen künftig nur mehr für Umweltprogramme in der Landwirtschaft, für Ausgleichszulagen und Ausgleichszahlungen für Bergbauern aus­gegeben werden. Das ist europaweit gleich: 80 Prozent der bereitgestellten Gesamt­summe. 80 Prozent ist der Deckel.

Wenn wir die Bergbauernausgleichszahlung mit 276 Millionen € wie in der Vergangen­heit konstant lassen, um ein klares Zeichen für die kleinen bergbäuerlichen Betriebe zu setzen, dann ist bei einer Milliarde, die wir pro Jahr zur Verfügung haben, denklogisch: 800 Millionen minus 276 Millionen ergibt die Restsumme von 524 Millionen. Und wir werden jeden Euro dieser Restsumme für das Umweltprogramm verausgaben.

Ich kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen. Sie sind im Übrigen uralt, weil die Bio­verbände mit BIO AUSTRIA als dem großen Verband der Biobauern nach einer aber­maligen Diskussion mit mir den Grünen Pakt unterschrieben haben. Mehr kann man wohl nicht tun, um mit legitimierten Interessenvertretungen in der Landwirtschaftskam­mer, mit den Landwirtschaftskammern, mit den Bundesländern, die die Kofinanzierung bereitstellen müssen, und mit den Biobauern auch eine Unterschrift unter diesen Grü­nen Pakt zu bekommen. Ich sehe keine offenen Fragen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Frau Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Bekanntermaßen gibt es keine Studien in Bezug auf die Langzeitfolgen von Gentechnikpflanzungen betreffend Biodiversität.

Meine Frage lautet: Warum wird nicht im Programm das Verbot von Gentechniksaatgut verankert, um eben unsere Biodiversität zu schützen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Klare Antwort dazu: Wir hatten diese Debatte bei der Evaluie­rung des Umweltprogramms durchaus mit im Portfolio. Es hat dann von einer NGO einen Brief nach Brüssel gegeben mit einer Frage, die da geheißen hat: Liebe Kommis­sion! Beurteile mir, ob Gentechnikfreiheit im Saatgut als Voraussetzung und als Ele­ment in einem Umweltprogramm, das von der Europäischen Union abzuzeichnen ist, möglich ist!

Darauf kam ein zweiseitiges Schreiben an diese NGO – mir leider nicht vorgelegt, aber dann ein paar Monate später kommuniziert – mit der eindeutigen Antwort: Gentechnik­freies Saatgut ist weder als Voraussetzung noch als Bestandteil in einem Umweltpro­gramm zulässig.

Wissen Sie, wozu dieser Brief noch geführt hat? – Dass man jetzt bei Slowenien, wo man ursprünglich gesagt hat, ja, weil es durchgerutscht ist, draufgekommen ist – denn die NGO hatte auch einen Verweis darauf, dass das in Slowenien möglich war –, dass dieses Land die Gentechnikfreiheit aus dem Umweltprogramm herausnehmen muss.

So wird vorgegangen – während ich unterwegs war, um sehr intelligent und auf Ver­handlungsebene zu versuchen, da doch einen Weg zu öffnen. That’s it! Es gibt die


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