Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Es ist bei der Umweltverträglichkeitsprüfung grundsätzlich so: Wenn Sie jetzt die zweite Ebene ansprechen, die Umweltsenatsüberprüfung, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist ein unabhängiger Senat, der mir gegenüber nicht wei­sungsgebunden ist. Das UVP-Gesetz gibt klar vor, in welchen Fällen für welche Pro­jekte, auch was den Hochwasserschutz betrifft, auch abgeleitet von der Europäischen Union, bei Einzelprojekten UVP-Verfahren notwendig sind. Ich kenne das Projekt der Entwicklung nicht. Ich bin dafür nicht zuständig, und ich bin auch nicht für die UVP zuständig, zwar in der Gesetzwerdung, in der gesetzlichen Kompetenz, aber in der Projektierung läuft die UVP laut gesetzlichen Vorgaben dann, wenn Projektträger, egal, um welche Bauvorhaben es sich handelt, Straßen, Hochwasserschutz, was auch im­mer, davon erfasst sind. Also ich kenne das Projekt nicht, ich bin dafür nicht zuständig und kann Ihnen deswegen auch keine Auskunft geben hinsichtlich der Notwendigkeit eines UVP-Verfahrens im konkreten Fall.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 4. Anfrage, die von Frau Bundesrätin Maria Mosbacher gestellt wird. Ich bitte um die Verlesung.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Minister!

1497/M-BR/2006

„In welcher Höhe drohen Österreich Strafzahlungen auf Grund der Nichteinhaltung des Kyoto-Zieles?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Ich nehme einmal an, dass überhaupt keine Strafzahlungen drohen, weil wir das Kyoto-Ziel erreichen werden. Dafür arbeite ich, dafür arbeiten wir mit allen unseren Maßnahmen sehr engagiert und sehr detailliert.

Ich muss auch aufräumen mit dem Irrglauben, dass in den Verträgen von Kyoto und in den nachfolgenden Abkommen Strafzahlungen im eigentlichen Sinn erwähnt werden. Sie sind in keinem Beschluss vorgesehen!

Die Frage der Strafzahlungen, die im Raum stehen, stellt sich aus anderer Sicht, näm­lich auf Grund dessen, dass sich die Europäische Union insgesamt – die EU-15, vor der Erweiterung – ein Ziel gesteckt hat und die Länder untereinander im Rahmen der Lastenverteilung – Österreich minus 13 Prozent – sich dazu bekannt haben, das Ziel zu erreichen.

Ob innerhalb der Europäischen Union Strafzahlungen einmal notwendig werden für einzelne Mitgliedsstaaten, die ihre Ziele nicht erreichen, ist eine europäische Angele­genheit. Eine Ableitung aus den Verträgen von Kyoto und den nachfolgenden Vertrags­parteienverhandlungen ist nicht möglich. Strafzahlungen sind dezidiert nicht verankert und festgeschrieben, sondern es ist eine Reihe von anderen Maßnahmen ins Auge ge­fasst. Um diese Sanktionen dann weltweit einführen zu können, gibt es ein eigenes Einhaltungskomitee, das dann evaluieren wird, welche Maßnahmen zu setzen sind, falls Länder massiv gegen diese Zielerreichung verstoßen.

 


Innerhalb der Europäischen Union werden wir das gemeinsam zu diskutieren haben, aber ich gehe davon aus, dass die Europäische Union ihr gestecktes Ziel erreichen wird.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite