Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 22

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diese Aufstockung um 37 Millionen €, betrifft alle Flüsse in meinem Zuständigkeits­bereich. Das sind alle Flüsse außer Donau, March, Teilen der Enns, die bei der via donau und dem BMVIT budgetiert sind. Für diese Bereiche gibt es eigene Hoch­wasserausbauten, eigene Zuständigkeiten.

Die Unterscheidung ist im Bundesministeriengesetz festgelegt: Es geht um die schiff­baren Flüsse, die als Verkehrswege genützt werden. Diese sind in der Zuständigkeit des Verkehrsministers, und diese Trennung gibt es schon seit langer Zeit. Ich kann Ihnen deswegen diese Frage nicht beantworten. Ich stocke um 37 Millionen € für alle Flüsse auf, die in meinem Zuständigkeitsbereich sind.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich persönlich wäre als Umweltminister nervös, wenn der Verkehrsminister mit seinen 180-km/h-Ambitionen für ein gewässerökologisches Gesamtkonzept zuständig wäre. (Rufe bei der ÖVP: 160 km/h!) – Oder 160 km/h, aber mit der Toleranzgrenze geht es auch ein bisschen schneller. – Aber Sie müssen ja damit schlafen können.

Können Sie garantieren, dass der wichtigste mäandrierende Fluss Mitteleuropas, der Lech, in seinem Bett, das er dafür braucht, in der Form erhalten bleibt?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Minister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Herr Bundesrat, ich bin überhaupt nicht nervös, sondern ich halte mich an die Kompetenzverteilung, wie sie ist, und diese ist nicht von mir ge­schaffen worden. Und jeder hat in seinem Kompetenzbereich das wahrzunehmen, was wahrzunehmen ist, und ich versuche das Beste zu machen, gemeinsam mit den Bun­desländern. (Bundesrat Konecny: Und der Verkehrsminister nicht?) Natürlich! Lassen Sie mich das weiter ausführen, wenn es gestattet ist, Herr Bundesrat!

Ich gehe davon aus, dass der Herr Verkehrsminister dasselbe tut. Auch für ihn gelten so wie für mich bei der Projektierung von Hochwasserprojekten natürlich die gesetz­lichen Rahmenbedingungen, die festlegen, wann und ob eine UVP zu machen ist, wie auf Naturschutz-, auf Anrainer- und Anliegerinteressen Rücksicht zu nehmen ist, und so weiter und so fort. Da bewegen wir uns im selben Rahmen, und deswegen brauche ich nicht nervös zu sein. Das Regelwerk steht. Die Zuständigkeiten in der Projektie­rung, Einreichung und Durchführung sind andere, aber der gesetzliche Rahmen, auch aus ökologischer Sicht, gilt für mich wie ihn in gleicher Art und Weise.

Was Ihre Frage betrifft: Wenn Anlieger, Gewerbebetriebe, Gemeinden kommen und sagen, dass sie ein Problem mit dem Hochwasserschutz haben, dann wird projektiert – und ein naturbelassener Fluss wie der Lech soll das aus meiner Sicht auch bleiben. Ich weiß von der Hochwasserkrise des letzten Jahres, dass dort in der Region die Emotio­nen hochgingen. Das Spannungsfeld „Ökologie und Schutz der Menschen vor dem Hochwasser“ mit ökologischer Zielsetzung aufzulösen ist mein Ziel.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 6. Anfrage, die Herr Bundesrat Kampl stellt. Ich bitte ihn um die Ver­lesung seiner Anfrage.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister!

 


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