Ich sehe auch keinen Anlass, dass wir von den Verbotsverordnungen, nationalen Verbotsverordnungen, die in der Europäischen Union aufrecht sind, abgehen. Sie wissen, dass da Maria Rauch-Kallat zuständig ist, aber wir kooperieren hier ganz klar und sehr eng, auch was die Frage der Vorgangsweise betrifft.
Ich sehe keinen Vorteil der Gentechnik, weder monetär noch in der Frage der Auswirkung auf die Umwelt oder auf die Natur. Jetzt müssen wir gemeinsame Regeln erarbeiten, was die Koexistenz in Europa betrifft. Ohne diese Regeln werden wir nicht weiterkommen.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.
Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Viele beziehungsweise alle Umweltorganisationen haben ja gefordert, dass die Gentechnikfreiheit auch im ÖPUL verankert wird. Dies ist nicht zustande gekommen. Können Sie das vielleicht noch erklären?
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Dieses Thema wurde heute schon einmal angesprochen. Man muss wissen, dass wir mit dem Umweltprogramm, das wir in Österreich kreiert haben, nicht alleine auf der Welt sind, sondern ich muss das Umweltprogramm und den Grünen Pakt insgesamt in Brüssel zur Notifizierung vorlegen. Es wird geprüft auf Rechtmäßigkeit, auf die Vorgaben Internationaler Abkommen, die die Europäische Union zu erfüllen hat, was Marktverzerrung und Auswirkungen auf den Markt betrifft. Das heißt, ich muss mit dem Grünen Pakt nach Brüssel und muss mir dort die Notifizierung holen.
Die Frage der Gentechnikfreiheit als Grundlage im Umweltprogramm, die bei uns diskutiert wurde, war eine von einer NGO gestellte Frage an die Kommission, und die Antwort war klipp und klar: Es geht rechtlich nicht, ansonsten gibt es kein Umweltprogramm! – Das ist die Aussage, und nach dieser habe ich mich zu richten, und das tue ich auch.
Träumen kann man, aber man muss auch die Realitäten erkennen, und da ist es mir lieber, ich habe für die Bauern ab 1. Jänner 2007 ein Umweltprogramm, als mich auf einen Rechtsstreit einzulassen, der uns 524 Millionen € pro Jahr bis ins Jahr 2013 kostet. Ich glaube, die Österreicherinnen und Österreicher – nämlich auch im Zusammenhang mit der Frage der Nettozahlerposition und des Rückflusses – würden sich bedanken, wenn wir auf das Geld wegen der Gentechnikfreiheit verzichten würden.
Im Übrigen sage ich noch Folgendes dazu: Diese Mär, die Gentechnikfreiheit im Umweltprogramm würde uns Gentechnikfreiheit in Österreich sichern, ist grundsätzlich falsch. Denn: Was ist mit jenen Betrieben, die nicht am Umweltprogramm teilnehmen? Davon gibt es genug! Dürfen die dann Gentechnik anwenden? Sagen wir dann: Juhu, du nimmst nicht am Umweltprogramm teil; dann kannst du machen, was du willst!? – Falsch!
Deswegen ist es, glaube ich, richtig, das Umweltprogramm jetzt einzureichen. Die Kommission hat klar geurteilt, und wir halten uns an diese rechtliche Vorgaben, ansonsten verzichten wir mit Start 1. Jänner 2007 auf viele Millionen.
Im Übrigen sind die Vorgaben legistischer Natur, die wir in Österreich machen, was die Gentechnik betrifft, viel effizienter, um die Gentechnik draußen zu halten, als ein freiwilliges Programm, bei dem manche nicht mittun und dann trotzdem die Gentechnik anwenden.
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