Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 116

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Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.02.2616. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (752/A und 1308 d.B. sowie 7475/BR d.B. und 7501/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tages­ordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Mag. Knoll übernommen. Ich bitte sie um den Bericht.

 


16.02.53

Berichterstatterin Mag. Gertraud Knoll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Damen und Herren! Sie haben ausführlich und schriftlich den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft vom 19. April 2006 über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, vor sich. Ich darf mich auf den Antrag kon­zentrieren.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Baier. – Bitte.

 


16.04.01

Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Kukacka darf also die Vertretung der Frau Bundesminister übernehmen. Er ist ja als ehemaliger ÖH-Vorsitzender der Johannes-Kepler-Universität auch mit Sicherheit bestens dafür geeignet; er ist auch immer für seine inhaltlichen bildungspolitischen Ansprüche bekannt gewesen.

Ich gebe zu, wir führen heute eine über weite Strecken einhellige und einstimmige De­batte; es ist im Haus auch relativ ruhig. Ich fürchte, ich muss jetzt diese Ruhe ein wenig stören (Zwischenruf des Bundesrates Gruber), weil wir doch zu einem sehr kontro­versiellen Thema kommen, das wir auch schon im Ausschuss des Bundesrates sehr intensiv diskutiert haben. Es geht darum, wie Österreich in Zukunft mit dem EuGH-Urteil und mit den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom Juli 2005 umgeht und welche Schritte die Republik, insbesondere der Gesetzgeber, unternimmt, um die zweifelsohne negativen Auswirkungen wieder zurückzudrängen.

Ich möchte nur kurz etwas zum Sachverhalt sagen, weil viel debattiert wird, ohne die Fakten vorher klar auf den Tisch zu legen. Vor dem EuGH-Urteil – Sie alle wissen das, ich darf es einleitend nur feststellen – konnte in Österreich nur der studieren, wer auch in seinem Heimatstaat – ich formuliere es einmal so – eine Studienberechtigung nach­weisen konnte. Mit dem Urteil vom 7. Juli 2005 hat der Europäische Gerichtshof er­kannt, dass die bisherige Regelung eine Diskriminierung darstellen würde, und ist nicht


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