Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 15

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bringen sind, zur Begutachtung versendet wird. Geplant ist, dass diese Verordnung nach Anhörung der Kärntner Landesregierung und nach der Herstellung des Einver­nehmens des Hauptausschusses des Nationalrates mit Ablauf des 30. Juni 2006 in Kraft tritt.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bun­desrat Schennach.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die ersten Äußerungen des Kärntner Landeshauptmannes gehen in die Richtung, dass er gar nicht daran denkt, diese Verordnung, die der Herr Bundeskanzler angekündigt und die er bis zum 30. Juni zu erfüllen hat ... (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl.) – Wir leben in einem Rechtsstaat, Herr Kampl, und das ist zu erfüllen, und zwar bis 30. Juni 2006!

Herr Staatssekretär, wurde im Ministerrat eine Ministeranklage für den Fall, dass das nicht bis zum 30. Juni 2006 umgesetzt wird, erwogen?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Bundesrat, Sie sind, glaube ich, schon länger in der Politik als ich, und Sie wissen, dass manchmal ein Gap zwischen Ankündigung und dem, was dann tatsächlich in der Politik passiert, besteht. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: „Manchmal“?)

Aber ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind, das auszudiskutieren, und ich meine, dass das auch im Sinne Österreichs ist.

Ich sage das auch gleich dazu, weil hier sehr viele Fragen – genau drei – zu ein und derselben Causa eingebracht wurden. Das erleichtert mir etwas die Arbeit, macht es Ihnen aber ein bisschen schwieriger, Zusatzfragen zu stellen, da diese, wie ich glaube, immer um dasselbe Thema kreisen werden.

Herr Bundesrat! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wenn wir uns die Geschichte der Kärntner Ortstafeln vor Augen führen – ich habe mir das auch aus Interesse aushe­ben lassen, weil das im Grunde eine never-ending story ist – und auch sehen, dass das Protokoll, das ich in diesem Zusammenhang über die Hintergrundinformationen habe anfordern lassen, im August 1918 beginnt und wir jetzt im Jahre 2006 sind, dann wissen wir auch (Zwischenruf) – nein, nein –, unter welchen Bedingungen, unter wel­chen Voraussetzungen und mit welchem Zugang der Menschen vor Ort, der ein an­derer ist als der in Wien – ich sage das jetzt auch einmal; jeder, der zwei-, dreimal in Kärnten war, wird das auch am eigenen Leibe erfahren haben –, all das geschieht. Man muss auch sehen, dass wir immer wieder – ganz gleichgültig, welche Administra­tion und welche Regierung in diesem Lande war und ist – den Konsens auch mit der Kärntner Landesregierung gesucht haben und suchen, auch mit der Bevölkerung. Einmal ist das nicht geschehen, 1972 – erinnern Sie sich an den Ortstafelsturm, daran, dass es Probleme in diesem Land gegeben hat, die dem Land mehr geschadet haben, als wir gedacht haben.

Meine Damen und Herren, deshalb sollten wir von dieser Verordnung ausgehen, die im Konsens, die im Grunde auf Basis des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes auf der einen Seite erfolgt, auf der anderen Seite aber auch auf das repliziert, was in den fünf Konsenskonferenzen stattgefunden hat, auch in der Konferenz mit den Kärnt­ner Bürgermeistern. Ich denke, dass das eine gute Basis ist, sich hier einer Zahl anzu­nähern, die beiden gerecht wird. Vor allem aber wollen wir, und das muss ich auch sagen, das gesamte Problem im Konsens lösen.

 


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