Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 108

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emotionelles Thema – immer die Form gewahrt bleibt, denn wir stehen unter der Be­obachtung der Österreicher – nicht nur unserer Parteimitglieder. Bieten wir ihnen bitte kein Bild, über das sie dann nur den Kopf schütteln und sagen: Mit der Politik ist nichts anzufangen! Im Gegenteil: Sie sollen stolz auf die Politiker sein, die in diesem Land wirken. Wir müssen jetzt sowieso unterbrechen. Wenn wir die Debatte dann fortsetzen, ersuche ich darum, in einem etwas gemäßigteren, urbaneren Ton miteinander umzu­gehen. (Bundesrat Konecny: Gerne! Beifall der SPÖ.)

Dass ich die Verhandlungen zur Tagesordnung unterbrochen habe, habe ich bereits gesagt.

16.02.04Dringliche Anfrage

der Bundesräte Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gesetzes-Pfusch bei Brieffachanlagen (2401/J-BR/2006)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Ewald Lindinger, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.

Da diese Anfrage inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Ver­lesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Herrn Bundesrat Lindinger zur Begründung als erstem Anfragesteller das Wort. – Bitte.

 


16.02.21

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das ist das Corpus Delicti (der Redner stellt ein Hausbrieffach vor sich auf das Rednerpult), um das es heute bei dieser Dring­lichen Anfrage geht und das sehr vielen Österreicherinnen und Österreichern sehr viel Geld kosten wird, die unschuldig dazu gekommen sind, dafür einiges aufzuwenden.

Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Wir haben heute diese Dringliche An­frage an Sie eingebracht, weil der Verfassungsgerichtshof mit 25. April Teile des Post­gesetzes aufgehoben hat.

Dies ist die Fortsetzung einer Reihe von verpfuschten Gesetzen dieser Bundesregie­rung, die der Verfassungsgerichtshof aufheben musste. Wir Sozialdemokraten haben schon bei den Postgesetznovellen 2003 und 2005 auf jene Bestimmungen aufmerk­sam gemacht und 2005 im Bundesrat gegen diese Novelle gestimmt.

Der Schaden, der durch das verpfuschte Gesetz verursacht wurde, ist noch nicht ab­sehbar, aber ich orte drei verschiedene Gruppen von Geschädigten. Ich werde dies auch später in meinen Ausführungen begründen. Abgesehen von der Größe der Brief­kästen – Sie haben sie ja gesehen – und dem nicht vorhandenen Schutz vor fremdem Zugriff ist die Umsetzungsfrist mit 30. Juni 2006 einer der von uns kritisierten Punkte, die auch vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden.

Ein Beispiel: Im guten Glauben, sich auf die Gesetze verlassen zu können, wurde von den betroffenen Wohnungs- und Hauseigentümern mit der Umrüstung begonnen be­ziehungsweise wurde diese teilweise auch schon abgeschlossen. – Sie wollten keine Strafe von sage und schreibe 30 000 € riskieren. Allein die Gemeinde Wien hat schon 220 000 Briefkästen umgerüstet und kein Recht auf Rückerstattung der angelaufenen Kosten.

 


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