Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 26

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selbstverständlich auch Vertreter des Europäischen Parlaments anwesend und einge­laden.

Ich habe auch keinerlei Klagen gehört, dass irgendwelche Einwände gegen die Art und Weise, wer und wie eingeladen wurde, erhoben worden wären. (Bundesrat Schenn­ach: Hat aber ein bisschen nach Parteiveranstaltung geklungen!)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen zur 6. Anfrage, 1507/M-BR/2006. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Vilimsky, um die Verlesung seiner Frage.

 


Bundesrat Harald Vilimsky (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:

1507/M-BR/2006

„Befürworten Sie, nach Vorlage eines neuen EU-Verfassungsentwurfes eine Volksab­stimmung darüber in Österreich abzuhalten?“

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Zunächst: Wie die Debatten der letzten Wochen und Monate gezeigt haben, ist der vorliegende Verfassungsvertrag, der von 15 Staaten – ein­schließlich dem österreichischen Nationalrat – genehmigt wurde, noch auf dem Tisch. Das heißt, die Frage, ob es einen neuen Verfassungsentwurf geben wird oder nicht, ist heute noch nicht zu beantworten – diese Diskussion geht weiter.

Ob gegebenenfalls – und jetzt hypothetisch – ein neuer Vertrag, falls denn ein solcher notwendig sein sollte und ein solcher auch mit Konsens beschlossen würde – ich weiß, es sind viele Konjunktive in diesem Satz enthalten, aber so ist die Realität –, einer Volksabstimmung zu unterziehen wäre, hängt von seinem Inhalt ab und hängt davon ab, ob nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung eine Teil- oder Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung gegeben wäre.

Diese Frage kann man theoretisch-abstrakt nicht beantworten.

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Harald Vilimsky (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Der niederländische Außenminister hat ja noch im Jänner festgestellt, dass die Verfassung tot sei, und unser Bundeskanzler Schüssel hat wiederholt erklärt, dass für ihn die EU-Verfassung nicht gestorben ist.

Die Frau Außenministerin hat am 19. Mai erklärt, dass sie gegen jegliche „Rosinen­pickerei“ bei der EU-Verfassung sei und auch gegen einen generellen EU-Erweite­rungsstopp.

Meine Frage: Um welche Länder soll Ihrer Meinung nach die EU künftig erweitert werden, und – in diesem Zusammenhang – finden Sie es als „Rosinenpickerei“, wenn verlangt wird, dass der EURATOM-Vertrag vom Gesamtverfassungsentwurf gelöst werden soll?

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Zur Frage der „Rosinenpickerei“ – ich habe da manchmal den Eindruck, als ob da eine semantische Ungenauigkeit auch in der Debatte stattfin­den würde –:

 


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