Was die Verhandlung des Vertrages betrifft, so erfolgte diese nach Ansicht der Experten äußerst unprofessionell, dies zum Nachteil der Republik und zum Vorteil des Verkäufers. Statt den Verkäufer, der einen Exporterfolg dringend brauchte, zu einem günstigen Vertragsabschluss zu bringen, hat die Republik Österreich freiwillig alle Rechte im Vergleich zu einem dem üblichen Standard entsprechenden Vertrag aufgegeben. Dies ging so weit, dass heute noch immer nicht klar ist, was der Verkäufer tatsächlich konkret leisten muss.
Die Beratungen des Landesverteidigungsausschusses des Bundesrates haben
1. die Zweifel an der Korrektheit und Sachgemäßheit des Beschaffungsvorganges der Eurofighter keinesfalls entkräftet; vielmehr hat sich diese Frage auf die klar zum Ausdruck gekommene Einflussnahme des Bundesministers für Finanzen im Zeitraum zwischen 25. Juni 2002 und 2. Juli 2002 zugespitzt;
2. die enorme Belastung des Gesamtbudgets der Republik Österreich und des Budgets des Bundesministeriums für Landesverteidigung, dem in zunehmendem Ausmaß Mittel für die Erfüllung anderer vorrangiger Beschaffungen und für die Aufrechterhaltung eines umfassenden Dienstbetriebes fehlen, klar unterstrichen;
3. aufgezeigt, dass der zwar unbestätigte, aber offenkundig den Tatsachen entsprechende veröffentlichte Teil des Vertragswerkes zwischen der Republik Österreich und EADS eine bedenkliche Benachteiligung des Vertragspartners Republik Österreich mit sich bringt und vermuten lässt, dass in den unveröffentlichten kommerziellen Teilen weitere den Interessen der Republik zuwiderlaufende Vertragsklauseln enthalten sind.
Aus diesen Gründen hat der am 3.4.2006 eingebrachte Entschließungsantrag durch die Beratungen des Landesverteidigungsausschusses vollinhaltlich seine Bestätigung gefunden. Der Bundesrat und die österreichische Öffentlichkeit haben sowohl in rechtlicher wie in politischer Hinsicht jedes Recht darauf, den vollen Vertragstext zu kennen, um daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen zu können. Um Schaden von der Republik abzuwenden, ist zudem ein sofortiger Stopp des Beschaffungsvorganges notwendig, da die bisher bekannten Teile des Vertrages unabsehbare finanzielle Folgen befürchten lassen, wozu noch kommt, dass derzeit nicht einmal die Betriebskosten abschätzbar sind.
Im Zuge der Debatten ergriffen folgende Auskunftspersonen gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates das Wort: Universitätsprofessor DDr. Heinz Mayer, Universitätsprofessor Dr. Theo Öhlinger, Universitätsprofessor Dr. Bernd Christian Funk, Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser, Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter, Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser, Ministerialrat Franz Hofer vom Bundesministerium für Landesverteidigung, Rüstungsstab/Luftzeugabteilung, Aloysius Rauen, EADS-Manager, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Ministerialrat Mag. Dr. Harald Dossi vom Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst, Mag. Hannes Hofer vom Bundesministerium für Finanzen, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein, Dr. Peter Pilz, Ministerialrat in Ruhe Heribert Wagner, Generalleutnant Wolfgang Spinka vom Bundesministerium für Landesvereidigung, stellvertretender Chef der Generalstabsdirektion, General in Ruhe Peter Corrieri und Universitätsprofessor Dr. Andreas Kletecka vom Wiener Juridicum.
An den Debatten beteiligten sich die Bundesräte Ludwig Bieringer, Stefan Schennach, Wolfgang Schimböck, Ewald Lindinger, Mag. Harald Himmer, Wolfgang Sodl, Karl Bader, Gabriele Mörk, Günther Kaltenbacher, Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Karl Boden, Günther Köberl, Franz Perhab, Harald Reisenberger und Albrecht Konecny.
Im Zuge der Debatte brachten die Bundesräte Albrecht Konecny und Stefan Schennach einen Abänderungsantrag ein.
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