alle zum Umlageverfahren und zum Generationenvertrag
bekennen. Ich danke Ihnen dafür. (Beifall bei der ÖVP und des
Bundesrates Mitterer.)
11.48
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Daher ist die Debatte geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke, das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des
Nationalrates vom 29. November 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden
(Pflege-Übergangsgesetz) (25/A und 5 d.B. sowie 7647/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung dazu hat wieder Frau Bundesrätin Hladny übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Waltraut Hladny: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. November 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf den Antrag beschränken darf.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
11.50
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Übergangsregelung, die heute hier beschlossen wird, beinhaltet kurz gesagt eine Amnestie für Pflege- und Betreuungskräfte in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber entweder die zu pflegende Person oder deren Angehörige ist, ab Pflegestufe 3 und nur bei einer sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung der pflegenden Person. Da es sich eben um eine Übergangsregelung handelt, wird sie mit 30. Juli 2007 außer Kraft treten.
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