BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 61

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Ich frage mich, was da passiert ist, wie so etwas passieren konnte. Hier weiß man noch viel zu wenig, aber das wäre notwendig, um eine wirkliche Beurteilung, eine um­fassende Beurteilung, eine objektive Beurteilung abgeben zu können.

Außer Streit steht, dass die Maßnahmen, die von Seiten der Behörden gesetzt wurden, in diesem Fall nicht ausreichend waren. Das steht außer Streit. Es ist damit aber für mich zum heutigen Tage und von dieser Stelle noch nicht automatisch gesagt, dass hier große, grobe – wie auch immer – Fehler gemacht wurden. Fest steht, dass der Fall oder das Ergebnis nun einmal so ist, wie es ist, und dass es hier – das wurde ja bereits ausgeführt – ein Zusammenwirken von verschiedenen Behörden gab. Es gibt die Schulbehörde, es gibt die Jugendwohlfahrt über die Bezirkshauptmannschaft, es gibt die Gemeinde. All dieses Zusammenwirken hat letztlich nicht so funktioniert, wie man sich das jetzt – jetzt, im Nachhinein – vorstellen würde. Klar ist natürlich, dass man nachher – wie man bei uns in der Mundart sagt – immer gescheiter ist. Das ist klar, das sollte uns aber nicht davon abhalten, dass wir mit diesem Fall sehr sorgsam und sehr umsichtig umgehen und dem Ganzen auch wirklich auf den Grund gehen.

Ich bin etwas anderer Meinung als Kollege Schennach, der hier noch ein wenig mehr Zeit einfordert in der Gesetzgebung, in der Novellierung. Jetzt kann man über zwei Wochen diskutieren oder den konkreten Zeitraum, aber ich glaube schon, dass man jetzt im Lichte der Geschehnisse rasch an die Novellierung herangehen sollte, dass man sich diese Lücken, wenn es diese gibt, aus den Erfahrungen des konkreten Falles rasch ansehen muss. Danach geht das ja sowieso in die Begutachtung, in der auch die Stellen, die in den Verfahren immer wieder mitwirken, dazu aufgerufen sind, Stellung zu nehmen und ihre fachliche Meinung einzubringen, um hier rasch reagieren zu kön­nen.

Wir wissen nicht, wo sonst noch in Österreich, in welchem Bundesland auch immer, es vielleicht ähnliche Fälle geben kann. Da herinnen, heute in diesem Saal können wir das nicht vermuten. Ich hoffe es nicht, ich wünsche es mir auch nicht. Garantieren kön­nen wir es aber jedenfalls nicht, und daher glaube ich, dass hier eine rasche Vorgangs­weise und eine Sensibilisierung des Umfeldes – ich bin nicht oft einer Meinung mit Kol­legen Kraml, aber hier bin ich es – unheimlich wichtig ist.

Von daher glaube ich, dass wir aus diesem Fall rasche, konkrete Schlüsse ziehen müssen, dass es aus meiner Sicht jetzt zu diesem Zeitpunkt keine Vorverurteilung der handelnden Personen geben darf – das dürfen wir nicht tun –, auch der Behörden nicht, ganz egal, auf welcher Ebene, dass es aber den Behörden selbst gut ansteht, selbstkritisch zu sein, sich selbstkritisch die Frage zu stellen: Haben wir hier alles richtig gemacht, beziehungsweise hatten wir überhaupt alle erforderlichen gesetzlichen Möglichkeiten, um dies zu verhindern? Denn das muss man ja auch in die Beurteilung mit einbeziehen.

Alles in allem ein sehr tragischer Fall, den wir hier heute in Form einer Dringlichen An­frage zu debattieren haben und der von uns allen im politischen Leben als Mitglieder von gesetzgebenden Organen viel Fingerspitzengefühl, viel Umsicht und auch viel Ver­antwortungsbewusstsein erfordert, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.49


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


12.49.22

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das


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