Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr verehrte Frau Bundesrätin! Sie wissen, dass das ein ganz zentrales Anliegen von Frau Staatssekretärin Heidrun Silhavy und auch von mir persönlich ist, weil wir ja den barrierefreien Zugang zu behördlichem Internet-Auftreten für Menschen mit Einschränkungen gesetzlich verankert haben. Wir müssen das bis zum 1.1.2008 umsetzen, und wir werden das auch rechtzeitig zustande bringen.
Die Frau Staatssekretärin ist in dieser Frage sehr engagiert. Es gibt im März dieses Jahres einen Workshop im Bundeskanzleramt zum Thema Barrierefreiheit. Wir werden auch allen anderen Verwaltungsstellen das Know-how, das hier im Bundeskanzleramt gesammelt ist, weiterhin zur Verfügung stellen.
Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundeskanzler.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Mag. Eibinger zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Herr Bundeskanzler! Die letzte Bundesregierung unter Wolfgang Schüssel hat durch mehrere Initiativen Österreich im Bereich e-Government zum europaweiten Vorzeigeland gemacht. Wie gedenken Sie diesen Erfolgskurs der letzten Bundesregierung in der laufenden Gesetzgebungsperiode weiterzuverfolgen?
Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Frau Bundesrätin! Sie haben recht damit, dass Österreich sehr große Fortschritte im Bereich des e-Governments erzielt hat. Es ist auch unsere gemeinsame Zielsetzung in der Bundesregierung, neben den innerösterreichischen Maßnahmen, die ich zuvor genannt habe, solche Dienstleistungspakete auch in Europa zur Verfügung zu stellen. Wir sind gerade dabei – da das ja auch einen Wert hat und Wertschöpfung in diesen Produkten enthalten ist –, dies anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen, damit sie den Fortschritt, den wir in diesem Bereich realisiert haben, nützen können und wir dadurch vielleicht auch Einnahmen realisieren.
Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundeskanzler.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Kollege Breiner zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Franz Breiner
(Grüne, Oberösterreich):
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wie weit ist die Fortsetzung des
e-Governments in Richtung e-Democracy gediehen, und welche Überlegungen
gibt es von Ihrem Amt aus, auch Teile politischer Entscheidungen und Befragungen in dieses elektronische
System einzubinden? (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Bundesrat! Das ist eine sehr wichtige und interessante Frage. Wir haben uns vor allem mit der Frage des e-Votings auseinandergesetzt, das in Estland am weitesten entwickelt zu sein scheint. Wir werden uns das dortige Beispiel jetzt anschauen. Dort ist das auch bereits bei Wahlen verwendet worden.
Es ist Teil des Demokratie-Paketes, das die Bundesregierung dem Nationalrat noch im April zuleiten wird, dass hier die Studien und Untersuchungen vor allem zu e-Voting intensiviert werden, weil wir alles tun wollen, dass Barrieren für die Teilnahme an der Demokratie geringer werden und möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, am demokratischen Entscheidungsprozess teilzunehmen. Und e-Voting kann ein Element sein, das uns dabei hilft.
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