Daher sind alle beteiligten Gebietskörperschaften hier vom selben Interesse getragen. Die Sektion Sport und ich, gemeinsam mit meinem Sport-Staatssekretär, werden dafür Sorge tragen, dass das ordentlich über die Bühne geht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2269/AB bis 2276/AB beziehungsweise der Schreiben des Bundeskanzlers betreffend die Amtsenthebung der beiden Bundesminister ohne Portefeuille Doris Bures und Dr. Johannes Hahn unter gleichzeitiger Ernennung der genannten Mitglieder der Bundesregierung zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt beziehungsweise zum Bundesminister für Wissenschaft und Forschung durch den Bundespräsidenten und des Nominierungsschreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B‑VG sowie jenes Verhandlungsgegenstandes, der nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Protokoll angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen
haben folgenden Wortlaut:
Anlage 3:
Schreiben des
Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der Bundesministerin ohne Portefeuille
Doris Bures sowie gleichzeitige Ernennung zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt
Republik Österreich
Dr. Alfred Gusenbauer, Bundeskanzler
An den Wien,
am 1. März 2007
Präsidenten des Bundesrates GZ 350.000/0009-IV/8/07
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Der Herr
Bundespräsident hat mit Entschließung vom 1 März 2007,
GZ S300.000/5-BEV/2007, die Bundesministerin ohne Portefeuille Doris Bures
gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz
mit Wirksamkeit vom 1. März 2007 vom Amte enthoben und sie
gleichzeitig gemäß Artikel 70 Absatz 1
Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3
Bundes-Verfassungsgesetz zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt ernannt.
Gleichzeitig hat der
Herr Bundespräsident Frau Bundesministerin Doris Bures mit beiliegender
Entschließung, GZ S300.000/5-BEV/07, gemäß Artikel 77
Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz die sachliche Leitung bestimmter, zum
Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten
übertragen.
Weiters darf ich
mitteilen, dass Frau Bundesministerin Doris Bures die Bezeichnung
"Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen
Dienst" führt. Was die Fragestunde im Bundesrat betrifft,
wäre Frau Bundesministerin Doris Bures in der Reihenfolge nach dem
Herrn Bundeskanzler vorzusehen.
Mit den besten
Grüßen
*****
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