BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 38

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Daher sind alle beteiligten Gebietskörperschaften hier vom selben Interesse getragen. Die Sektion Sport und ich, gemeinsam mit meinem Sport-Staatssekretär, werden dafür Sorge tragen, dass das ordentlich über die Bühne geht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Die Fragestunde ist beendet.

10.47.39Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und ver­teilten Anfragebeantwortungen 2269/AB bis 2276/AB beziehungsweise der Schreiben des Bundeskanzlers betreffend die Amtsenthebung der beiden Bundesminister ohne Portefeuille Doris Bures und Dr. Johannes Hahn unter gleichzeitiger Ernennung der genannten Mitglieder der Bundesregierung zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt beziehungsweise zum Bundesminister für Wissenschaft und Forschung durch den Bundespräsidenten und des Nominierungsschreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B‑VG sowie jenes Verhandlungsgegenstandes, der nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Protokoll angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Anlage 3:

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der Bundesministerin ohne Portefeuille Doris Bures sowie gleichzeitige Ernennung zur Bundesministerin im Bun­deskanzleramt

Republik Österreich

Dr. Alfred Gusenbauer, Bundeskanzler

An den                                                                                                       Wien, am 1. März 2007

Präsidenten des Bundesrates                                                         GZ 350.000/0009-IV/8/07

Parlament

1017 Wien

Sehr geehrter Herr Präsident!

Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 1  März 2007, GZ S300.000/5-BEV/2007, die Bundesministerin ohne Portefeuille Doris Bures gemäß Artikel 74 Ab­satz 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit Wirksamkeit vom 1. März 2007 vom Amte ent­hoben und sie gleichzeitig gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt ernannt.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident Frau Bundesministerin Doris Bures mit bei­liegender Entschließung, GZ S300.000/5-BEV/07, gemäß Artikel 77 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bun­deskanzleramtes gehörender Angelegenheiten übertragen.

Weiters darf ich mitteilen, dass Frau Bundesministerin Doris Bures die Bezeichnung "Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst" führt. Was die Frage­stunde im Bundesrat betrifft, wäre Frau Bundesministerin Doris Bures in der Reihen­folge nach dem Herrn Bundeskanzler vorzusehen.

Mit den besten Grüßen

*****

 


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