BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 31

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Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen für die bevorstehende gemeinsame Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Weiss.)

10.09


Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Diesner-Wais. – Bitte.

 


10.09.20

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Wenn wir heute die Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes beschließen und da speziell das Import­verbot von Asbestabfällen, so wissen wir, dass auch in Österreich in vielen Gebäuden Asbestbaumaterialien verwendet wurden. Aufgrund der Feststellung, dass Asbest krebserregend und gesundheitsschädlich ist, wurde es schon 1990 in Österreich verboten, und 2005 in Europa. Jedoch müssen wir bei Häusersanierungen immer noch feststellen, dass asbesthältige Materialien vorhanden sind, die jetzt ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Daher sind auch für uns in Österreich noch Deponieplätze für die heimischen Asbestmaterialien vonnöten.

In der Europäischen Union ist es grundsätzlich möglich, dass man Abfall von einem Land in ein anderes transferiert, wenn passende und notwendige Kapazitäten an Deponieplätzen vorhanden sind. Daher importierten wir in den vergangenen Jahren aus Italien bereits Asbestzement, da Italien selbst keine Anlagen zur Entsorgung hat. Jedoch erhöhten sich die Mengen von 2004 mit zirka 2 000 Tonnen bis 2006 auf 186 000 Tonnen. Heuer wurden Notifizierungsanträge betreffend den Import von zirka 200 000 Tonnen gestellt.

Es ist, glaube ich, vonnöten, dass wir regulierende Maßnahmen treffen, das Import­verbot für Asbestabfälle ist daher höchst notwendig. Gerade bei Abfällen sollen natürlich lange Transportwege vermieden werden, denn es soll nicht noch eine CO2-Belastung durch den Transport entstehen. Auch eine Belästigung durch Lärm, Staub und Abgase ist nicht wirklich ideal.

Aus diesem Grund müssen unsere obersten Bemühungen dahin gehend sein, dass wir Abfall gar nicht erst erzeugen, sondern dass wir ihn vermeiden. Das ist einfach die umweltgerechteste und auch die kostengünstigste Form. Die zweite Möglichkeit heißt: Trennen, Recycling. Natürlich ist es auch wichtig, verstärkt wieder den Einsatz von Pfandsystemen herbeizuführen. Grundsatz soll aber sein, so weit wie möglich die Abfälle dort zu entsorgen und zu deponieren, wo sie auch produziert werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Durch die Gesetzesänderung des Abfallwirt­schaftsgesetzes mit dem generellen Importverbot von Asbestabfällen ist eine wichtige Sache für Österreich geschaffen worden, damit auch künftig Deponieplätze für den heimischen Abfall vorhanden sind. Es wurde auch dem Klimaschutz ein klein wenig Rechnung getragen, da einige Transportwege vermieden wurden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.12


Präsident Manfred Gruber: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


10.12.33

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir werden dieser Gesetzesänderung natürlich gerne zustimmen. Dass Asbest gefährlich ist, das ist schon seit Jahrzehnten bekannt, er ist auch inzwischen verboten. Es gibt auch


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