BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 33

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kann die Erteilung von Importgenehmigungen nicht eingestellt werden, wenn bei Vorliegen aller Genehmigungsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht.“

Sprich: Im November war die Antwort noch, es ist leider nicht möglich, dass man diesen Importstopp verhängt. – Es freut mich, dass es jetzt doch möglich ist und dass laut Bericht des Umweltausschusses genau diese Verbringungsverordnung, die das vorher angeblich nicht ermöglicht hat, es jetzt doch ermöglicht. Manchmal müssen Dinge eben ein bisschen länger sickern. Manchmal explodieren sie, wie in diesem Fall, weil eben im Februar plötzlich 520 000 Tonnen importiert werden sollten. Das hat dann auch das Umweltministerium aufgeweckt.

Aber ich möchte noch einmal kurz auf die Frage zurückkommen, wie Österreich diesen Müll entsorgt. Bis zum 31. Dezember 2006 war Asbestzement einfach Baurestmasse. Seit 1. Jänner 2007 ist das gefährlicher Abfall. In der Anfragebeantwortung wurde vom Bundesministerium auch netterweise angeführt, welche Auflagen bei der Deponierung von Asbestzement in Markgrafneusiedl einzuhalten sind. Das ist eine sehr lange Liste: Das Material muss mit Erde abgedeckt und regelmäßig begossen werden. Es muss abschließend eine Abdeckung mit bindigem Material aufgebracht werden und so weiter und so fort.

Das klingt alles sehr aufwendig. Es ist auch unbedingt notwendig, dass es so auf­wendig gehandhabt wird, denn wenn diese Eternitplatten zerstört werden, kann Asbest freigesetzt werden, und das ist eine Altlast, mit der wir später viel kämpfen müssten. Und das Problem ist, die Frage stellt sich dann in dem Moment, in dem die Probleme mit diesen alten Eternitplatten auf irgendeiner Deponie auftauchen, ob es dann den Deponiebetreiber, der die Deponie jetzt betreibt, noch gibt und ob er dann noch verantwortlich zu machen ist, wenn Probleme auftauchen. Ich denke, hier strenge Auflagen zu verhängen ist wirklich notwendig, damit derjenige dafür zahlt, der durch diese Importe auch daran verdient hat.

Ich möchte Ihnen aber jetzt noch – ich glaube, Sie haben sie schon bekommen – ein paar Fotos zeigen (die Rednerin überreicht Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll einige Fotos), Fotos nicht von mir, sondern von der Deponie in Tattendorf. Eines davon ist ein Zeitungsfoto, es ist recht nett: Da steht der Herr Bürgermeister auf einer großen Palette mit Asbestzement, der angeblich so toll verpackt und so toll deponiert ist. Nur: Wenn man genau hinschaut, sieht man, dass die Verpackung ziemlich löchrig ist, und man soll vielleicht genauer kontrollieren, ob das jetzt wirklich begossen wird und so deponiert ist, wie man glaubt.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Ist das Ganze eine Anlassgesetzgebung? – Es hat den Anlass gegeben, dass 520 000 Tonnen irgendwie so im Raum standen, und plötzlich ist man draufgekommen, man verhängt doch ein Importverbot. Ich finde es auch sehr positiv, dass wir das jetzt verhängen, und in diesem Falle bin ich auch dafür.

Ich denke aber, dass man diesen Anlass auch dazu hernehmen sollte, weitere Gedanken zu spinnen und weiterzudenken, nämlich indem man zum Beispiel ver­gleicht, wie denn diese Entsorgungsvorschriften in den verschiedenen EU-Ländern sind, wie teuer die Asbestzemententsorgung beispielsweise in Italien, in Österreich und Deutschland ist und ob nicht diese Kosten zum Teil auch für Exporte und Importe verantwortlich sind.

Des Weiteren möchte ich noch anregen, die neue Deponieverordnung weiter anzu­denken, die ja derzeit meines Wissens noch sehr stark in Diskussion ist, wo es gerade von der Wirtschaftskammer sehr viele Einwendungen gibt, es wäre alles so kompliziert und so viel zu überprüfen. Und ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, ... (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) – Das stimmt, man muss lange darüber nach­denken, aber es ist auch so, dass Dinge, die jetzt deponiert werden und vielleicht


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