BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 61

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Dürfen wir Sie bitten, diese Frage weiterzugeben? Das Protokoll ist sicher auch gerne bereit, Ihnen das dann auch so in die Hand zu geben. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. – Herr Bundesminister, bitte.

 


12.19.02

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Frau Prä­sidentin! Wenn ich schon das Vergnügen habe, die Frau Außenministerin hier vertreten zu dürfen, dann möchte ich diese Gelegenheit wahrnehmen. Ich bedanke mich aber schon für Ihr vorauseilendes Verständnis, dass ich sozusagen in substanzielle Beantwortung laufender außenpolitischer Fragen nicht eingreifen möchte, und darf mich auf die Materie im engeren Sinn und das, was Gegenstand der Besprechungen war, beschränken.

Ich darf nochmals darauf hinweisen – ich glaube, das steht für alle außer Streit –: Europa ist nicht nur ein historisches Friedensprojekt, sondern es ist ein Projekt, das uns heute völlig neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bietet. Die Europäische Union hat die Grenzen innerhalb Europas beseitigt, sie bietet uns aber auch die Chance auf mehr Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit, der Justiz und der Innenpolitik. Das wollen wir unseren Bürgern zumuten und zuerkennen. Und dazu bekennt sich auch die österreichische Bundesregierung im Rahmen des Regierungs­programmes.

Das nun vorliegende Abkommen zwischen Österreich und Ungarn bedeutet für Öster­reich neuerlich das Einnehmen einer Vorreiterrolle im Bereich einer gemeinsamen europäischen Sicherheitspolitik, wie das bereits beim Prümer Vertrag zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten der Fall war. Dieses Abkommen bildet die Grundlage für die Einrichtung gemeinsamer Visaannahmestellen, die in unserem Regierungs­pro­gramm vorgesehen sind und von der Europäischen Kommission auch begrüßt werden. Gemeinsame Visaannahmestellen in Zusammenarbeit mit unseren europäischen Part­nern bieten die einmalige Chance, unser Vertretungsnetz im Ausland kosteneffizient auszubauen und zugleich eine sichere und effiziente Bearbeitung und Kontrolle der Visaanträge zu gewährleisten. Mehr Kooperation bedeutet daher mehr Effizienz und mehr Service bei Einhaltung strikter Kontrollsicherheit.

Als Pilotprojekt ist die Einrichtung einer gemeinsamen Visaannahmestelle mit Ungarn und Slowenien an der ungarischen Botschaft in Chişinău in der Republik Moldau geplant. Falls der Bundesrat heute zustimmt – wozu ich Sie nochmals sehr herzlich einladen möchte –, soll diese Visastelle mit österreichischer Beteiligung bereits am 25. April feierlich eröffnet werden.

Weil also Österreich keine Vertretung in Moldau unterhält, sind moldauische Staats­bürger derzeit gezwungen, ihr Visum an der österreichischen Botschaft in Bukarest zu beantragen. Für die Reise nach Bukarest benötigen moldauische Staatsangehörige allerdings ebenfalls ein Visum. Der derzeitige Zustand isoliert daher die Republik Moldau zusehends in Europa und stellt für menschliche Kontakte ein echtes Hindernis dar.

Nach Inbetriebnahme der gemeinsamen Visaannahmestelle können Visaanträge für moldauische Staatsbürger direkt in Chişinău eingereicht werden und werden dann an die österreichische Botschaft in Bukarest zur Bearbeitung weitergeleitet. Ab dem Zeit­punkt, zu dem Ungarn Schengen-Mitglied sein wird, kann Ungarn die vollwertige Ver­tretung Österreichs bei der Visaabwicklung übernehmen.

Neben Österreich und Ungarn wird sich auch Slowenien, das am 16. März ein im Wesent­lichen gleichlautendes Abkommen unterzeichnet hat, an diesem richtung­weisenden Projekt in Chişinău beteiligen. Dieses Pilotprojekt macht daher die Dynamik


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