BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 62

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und Wirksamkeit der Regionalen Partnerschaft sichtbar. Österreich, Ungarn und Slowenien nehmen damit eine Vorreiterrolle in Europa ein. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, darf ich Sie nochmals um Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag ersuchen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.22


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss in dessen Artikel 1 Abs. 1 eine verfassungs­ändernde Bestimmung enthält, bedarf dieser gemäß Artikel 50 Abs. 3 der Bundes­verfassung in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch hier ist wieder Stimmenmehrheit gegeben, der Antrag ist somit angenommen, und zwar unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserforder­nisse.

Ich stelle nochmals ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

12.24.4610. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird (117/A und 47 d.B. sowie 7678/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tages­ordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Mag. Baier übernommen. – Bitte.

 


12.25.06

Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März


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