BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 63

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2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Ich darf Ihnen nur mitteilen: Österreich hat eine Bundesregierung, nur wir haben keinen Vertreter von ihr hier im Saal – aber gut.

 


12.26.00

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsiden­tin! Auf der Regierungsbank kann ich niemanden begrüßen – gut, macht nichts. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung des Entschädigungsfonds­gesetzes geht es um drei Punkte:

Es geht erstens darum, dass Naturalrestitutionen auch im Fall bereits erfolgter Ent­schädigungszahlungen möglich sind, wobei natürlich dann in diesem Fall der entsprechende Betrag an den Entschädigungsfonds zurückfließt.

Es geht weiters darum, dass die Antragsfrist für Naturalrestitutionen bis Ende des Jahres 2007 erstreckt wird. Dies ist schon deshalb notwendig, weil einige Gebiets­körperschaften die Schiedsinstanzen erst im zweiten Halbjahr des vorigen Jahres eingerichtet haben beziehungsweise erst heuer einrichten werden.

Und es geht drittens um die Ermächtigung zum Austausch personenbezogener Daten zwischen dem Entschädigungsfonds und dem Nationalfonds, die ja sehr eng zusam­menarbeiten, sodass das ja direkt auch eine Notwendigkeit ist.

Ich möchte diese Gelegenheit zum Anlass nehmen, um den 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Entschädigungsfonds meinen großen Dank auszudrücken. Sie machen eine sehr, sehr wichtige Arbeit, die sie mit großer Verantwortung und mit unermüd­lichem Einsatz leisten, und ich möchte stellvertretend für diese Mitarbeiter Frau Hannah Lessing, die Geschäftsführerin beider Fonds ist, meinen Respekt zum Ausdruck bringen.

Vielleicht einige interessante Zahlen: Es wurden bereits 20 641 Anträge eingebracht. Davon sind 13 390 Anträge fertig bearbeitet, in 4 600 Fällen wurde bereits ausbezahlt, und 15 195 Anträge sind juristisch abgeschlossen. Das heißt, man kann davon ausgehen, dass bis Ende des heurigen Jahres über alle Anträge entschieden sein wird und dass im Jahre 2008 die Auszahlungen erfolgen können.

Ich möchte diesen Anlass aber weiters auch dazu nützen, um einigen Institutionen zu danken – in chronologischer Abfolge:

Ich möchte den Verhandlern des Washingtoner Abkommens danken, dass sie dieses Ergebnis zustande brachten.

Ich möchte auch der Kultusgemeinde danken, die anfänglich die Klage in den Vereinigten Staaten unterstützte, aber in weiterer Folge dann einen wesentlichen Schritt zur Erlangung der Rechtssicherheit setzte.

Ich möchte weiters der österreichischen Wirtschaft danken, die immerhin zur Dotierung des Fonds 210 Millionen US-Dollar aufgebracht und in den Fonds eingebracht hat.

 


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