BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 79

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Verfassung abgespeckt, aber jedenfalls in irgendeiner Form endlich zum Tragen kommt.

Nun zu ein paar anderen Punkten, die ich kurz erwähnen möchte. Kollege Konecny hat gewisse Klischees bezüglich der EU bedient. Das werde ich jetzt nicht tun. Aber: bessere Rechtssetzung – da würde ich sagen, dass nicht nur die EU für bessere Rechtssetzung sorgen sollte. Wie wäre es, wenn wir vor der eigenen Türe kehren und auch in Österreich eine bessere Rechtssetzung machen?

Ich denke zum Beispiel an eine klarere Ausdrucksweise, an weniger Kann-Bestim­mungen, an weniger Ausnahmebestimmungen für dieses und jenes, was vor allem in der praktischen Verwaltung immer ein Problem ist. Dann ist die Frage einmal grund­sätzlich zu stellen: Brauche ich für alles eine bescheidmäßige Erledigung, oder würde vielleicht auch eine Mitteilung genügen? Denn in dem Moment, wo ich mit bescheid­mäßigen Regelungen arbeite, ist der komplette Rechtszug vorhanden – sicher eine sehr schöne Sache, nur: Wie lange dauern dann die Verfahren, und um welchen Wert im Allgemeinen geht es denn, dass so ein Verfahren lohnenswert ist? Also hier wäre einiges in Österreich sicher selbst zu tun.

Das Nächste ist die so genannte Berichtspflicht. Wenn wir als Parlamentarier hier unterwegs sind, dann bekommen wir soundso viel Stück Berichte pro Woche. Es wäre einmal interessant, stundenmäßig zu berechnen, wenn ein Abgeordneter diese Berichte alle entsprechend studieren würde, nur was sein persönliches Fachgebiet betrifft, wie viel Zeit er für dieses Studium brauchen würde. Ich meine daher, es wäre vielleicht auch im innerstaatlichen Bereich, ohne dass man jetzt auf die EU zeigt, anzustreben, mit weniger Berichten auszukommen, oder vielleicht könnte man sie auch etwas kürzer fassen, denn in der Kürze liegt oft wirklich die Würze. Das möchte ich nicht unerwähnt lassen.

Als Nächstes möchte ich auch etwas ansprechen, was den innerstaatlichen Bereich betrifft, denn ich habe da ein dumpfes Gefühl. Es kann sein, dass jetzt die eine oder andere Fraktion über mich herfällt, aber das ist mir egal. Und zwar ist das die Sache mit den Studiengebühren. Wenn ich da die Diskussion betrachte, was da alles an Ausnahmen geschaffen werden soll, dann könnte ich mir vorstellen, dass man dafür zusätzliche Beamte braucht – und die werden ja auch vom Bundeskanzleramt in gewissem Maße gesteuert –, damit die Verfahren hier entsprechend abgewickelt wer­den können. Und wenn ich in dem Sektor dann noch bescheidmäßige Erledigungen verlange, dann bin ich wieder bei dem Thema von vorhin, nämlich dass dafür wieder zusätzliche Arbeitsplätze für Beamte geschaffen werden könnten. Gleichzeitig soll aber im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform die Zahl der Beamten reduziert werden.

Also ich kann nur empfehlen, auch bei der Studiengebührenregelung sehr vorsichtig vorzugehen, und vor allem, sollte es zu einer Aufhebung kommen, sehr einfache Regeln.

Abschließend möchte ich noch auf ein Thema eingehen, weil ich nicht alle Top-Prioritäten, wie es so schön heißt, behandeln möchte. – Hier nur eine kurze, vielleicht ironische Bemerkung: Priorität ist etwas, was von ganz besonderer Wichtigkeit ist. Was ist dann eigentlich eine Top-Priorität? Oder ist es dann wieder so: Wenn alles wichtig ist, ist eigentlich nichts wichtig, wenn alle verantwortlich sind, ist niemand verant­wortlich? – Also auch das wäre bitte einer gewissen Bewertung zuzuführen. Jedenfalls sind zehn Top-Prioritäten doch etwas viel.

Ein Punkt zum Schluss, zum Datenschutz, den die EU jetzt generell regeln will. Aus Sicht meiner Fraktion und auch von meiner Warte aus gesehen, ist das eine ver­nünftige Sache, dass man im Zusammenhang mit der dritten Säule bei der EU die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, was Datenschutz betrifft, auf eine einheit-


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