an, was die vier betroffenen Bundesländer derzeit an Bewilligungen ausgegeben haben, und legen Sie diese Bewilligungen alle noch einmal auf den Prüfstand! Überprüfen Sie sie mit der Realität! Nehmen Sie das, was die Bundespolizeidirektion dramatisch an Sie gerichtet hat, endlich zur Kenntnis und setzen Sie hier die entsprechenden Maßnahmen!
Und noch etwas: Wenn Sie das „kleine“ Glücksspiel aufrechterhalten – runter mit den Einsätzen und aufhören damit, dass man einen Einsatz bis zu zwölf Mal tippen kann während eines Spieles! Meine Damen und Herren! Da wäre schon sehr viel getan. Und im Übrigen, Herr Staatssekretär, bin ich sehr daran interessiert, wie Sie die 40 Punkte nun beantworten werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.08
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Matznetter das Wort.
15.08
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Meine Damen und Herren! In Beantwortung der Dringlichen Anfrage betreffend Verdachtsmomente und Zustände rund um das „kleine“ Glücksspiel, über verbotenes Glücksspiel sowie über mangelnde Aufklärung aufklärungswürdiger Umstände des Bundesrates Stefan Schennach, Freunde und Freundinnen darf ich wie folgt Stellung nehmen.
Einleitend ein paar Gedanken darüber, wie man mit dem Glücksspiel umgeht. Es ist völlig klar, dass das Glücksspielrecht ein hochsensibler Bereich ist. Es besteht eine hohe gesellschaftspolitische Verantwortung, weil eine transparente Glücksspielwirtschaft und eine effektive Aufsicht die Grundsteine eines akzeptierten Glücksspiels sind. Ich teile Ihre Einschätzung, Herr Bundesrat, dass es in jeder Gesellschaft Glücksspiel gibt – umgekehrt aber auch die Verantwortung der Gesellschaft dafür, dass die Abwicklung nach Regeln erfolgt, die den Einzelnen davor schützen, in eine Situation der Abhängigkeit oder gar des Suchtverhaltens zu kommen.
Die österreichische Bundesregierung fühlt sich insbesondere dem Ziel des Spielerschutzes im hohen Ausmaß verpflichtet. Aus diesem Grund war es ja bereits in der Vergangenheit so und wird es auch in der Zukunft so sein, dass ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Glücksspiel an sich gepflogen wird und notwendige Maßnahmen getroffen werden, um ein unkontrolliertes oder gar aggressives Aufheizen der Spielleidenschaft zu vermeiden.
Im Rahmen der Aufsicht werden daher den vom Bund beauftragten Konzessionären – aber ich bitte: den vom Bund beauftragten Konzessionären! – umfangreiche Spielerschutzmaßnahmen auferlegt, und es werden diese auch im Hinblick auf die Einhaltung überprüft und laufend evaluiert. Wir passen sie auch laufend an die Gegebenheiten des Marktes an.
Selbstverständlich ist es aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht ausreichend, dass lediglich das legale Glücksspiel – also das konzessionierte Glücksspiel – überwacht ist. Verstöße gegen die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen dürfen nicht durch illegale Anbieter unterlaufen werden.
Logischerweise ist hier an der Grenzlinie dessen, was legal und was illegal ist, immer ein Untersuchungsgebiet, das es notwendig macht, in einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres als oberste Behörde für die innere Sicherheit wie auch mit dem Bundesministerium für Justiz, welches für die Strafverfolgungsbehörden beim gerichtlich strafbaren Akt zuständig ist, als zuständige Verfolgungsbehörden laufenden Kontakt zu halten.
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