BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 101

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an, was die vier betroffenen Bundesländer derzeit an Bewilligungen ausgegeben haben, und legen Sie diese Bewilligungen alle noch einmal auf den Prüfstand! Über­prüfen Sie sie mit der Realität! Nehmen Sie das, was die Bundespolizeidirektion drama­tisch an Sie gerichtet hat, endlich zur Kenntnis und setzen Sie hier die ent­sprechenden Maßnahmen!

Und noch etwas: Wenn Sie das „kleine“ Glücksspiel aufrechterhalten – runter mit den Einsätzen und aufhören damit, dass man einen Einsatz bis zu zwölf Mal tippen kann während eines Spieles! Meine Damen und Herren! Da wäre schon sehr viel getan. Und im Übrigen, Herr Staatssekretär, bin ich sehr daran interessiert, wie Sie die 40 Punkte nun beantworten werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.08


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Matznetter das Wort.

 


15.08.55

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Meine Damen und Herren! In Beantwortung der Dringlichen Anfrage betreffend Ver­dachts­momente und Zustände rund um das „kleine“ Glücksspiel, über verbotenes Glücksspiel sowie über mangelnde Aufklärung aufklärungswürdiger Umstände des Bundesrates Stefan Schennach, Freunde und Freundinnen darf ich wie folgt Stellung nehmen.

Einleitend ein paar Gedanken darüber, wie man mit dem Glücksspiel umgeht. Es ist völlig klar, dass das Glücksspielrecht ein hochsensibler Bereich ist. Es besteht eine hohe gesellschaftspolitische Verantwortung, weil eine transparente Glücksspiel­wirtschaft und eine effektive Aufsicht die Grundsteine eines akzeptierten Glücksspiels sind. Ich teile Ihre Einschätzung, Herr Bundesrat, dass es in jeder Gesellschaft Glücks­spiel gibt – umgekehrt aber auch die Verantwortung der Gesellschaft dafür, dass die Abwicklung nach Regeln erfolgt, die den Einzelnen davor schützen, in eine Situation der Abhängigkeit oder gar des Suchtverhaltens zu kommen.

Die österreichische Bundesregierung fühlt sich insbesondere dem Ziel des Spieler­schutzes im hohen Ausmaß verpflichtet. Aus diesem Grund war es ja bereits in der Vergangenheit so und wird es auch in der Zukunft so sein, dass ein verantwortungs­bewusster Umgang mit dem Glücksspiel an sich gepflogen wird und notwendige Maß­nahmen getroffen werden, um ein unkontrolliertes oder gar aggressives Aufheizen der Spielleidenschaft zu vermeiden.

Im Rahmen der Aufsicht werden daher den vom Bund beauftragten Konzessionären – aber ich bitte: den vom Bund beauftragten Konzessionären! – umfangreiche Spieler­schutz­maßnahmen auferlegt, und es werden diese auch im Hinblick auf die Einhaltung überprüft und laufend evaluiert. Wir passen sie auch laufend an die Gegebenheiten des Marktes an.

Selbstverständlich ist es aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht ausreichend, dass lediglich das legale Glücksspiel – also das konzessionierte Glücksspiel – überwacht ist. Verstöße gegen die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen dürfen nicht durch illegale Anbieter unterlaufen werden.

Logischerweise ist hier an der Grenzlinie dessen, was legal und was illegal ist, immer ein Untersuchungsgebiet, das es notwendig macht, in einer intensiven Zusam­menarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres als oberste Behörde für die innere Sicherheit wie auch mit dem Bundesministerium für Justiz, welches für die Strafver­folgungs­behörden beim gerichtlich strafbaren Akt zuständig ist, als zuständige Ver­folgungs­behörden laufenden Kontakt zu halten.

 


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