BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 102

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Das Bundesministerium für Finanzen tut dies laufend. Die in der Anfrage gegen­ständliche Anzeige ist daher Ausfluss auch dieser BMF-Bestrebungen, dass, wenn es Verstöße geben sollte, diese lückenlos untersucht werden.

Man muss sich allerdings schon klar darüber sein, was die primäre Aufgabe der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen ist: Das Bundesministerium für Finan­zen hat die Kompetenz für die Legistik im Bereich des Glücksspielgesetzes, hat daher auch für die nach diesem bundesweit geregelten Glücksspielgesetz vergebenen Konzessionen über die Konzessionäre die Aufsicht und wird jeden Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes bei den zuständigen Behörden zur Anzeige bringen und hat das auch immer getan.

Zuständige Strafbehörde ist aber die Verwaltungsstrafbehörde, nicht das Bundesminis­terium für Finanzen. Wir haben als Ministerium und als Aufsicht in der Frage Glücksspielmonopol keine Strafverfolgungskompetenz, dennoch sieht das BMF es natürlich als seine Aufgabe an, den Strafverfolgungsbehörden die notwendige Unter­stützung zu geben, das heißt sowohl durch Fachexpertise wie auch durch das sofortige Anzeigen von bekannt gewordenen Umständen, aber durchaus auch durch Sensi­bilisierung für die Notwendigkeit von Untersuchungen im Hinblick auf die Suchtprä­vention und den Spielerschutz.

Wir tun das laufend, und ich glaube, dass das Bundesministerium für Finanzen in der Vergangenheit bisher auch gezeigt hat, dass wir das mit einer hohen Verantwortung machen und auch den Pflichten, die das Gesetz auferlegt, nachkommen.

Ich darf Sie aber aufmerksam machen, meine Damen und Herren, dass die letzten Jahre die Landschaft verändert haben. Glücksspiel ist nicht mehr eine rein nationale Angelegenheit. Das berührt einerseits die bereits angesprochenen Umstände, dass mittels der heutigen modernen Technik des Internets ja in Wirklichkeit weltweit gespielt werden kann, es berührt aber auch den Umstand, dass natürlich im Laufe der letzten Jahrzehnte durch die Reisemöglichkeit der Menschen, durch die Verbesserung der Verkehrsbedingungen, durch die Möglichkeit, einfach für ein paar Stunden über die Grenze zu fahren, klarerweise Glücksspiel eine Angelegenheit ist, die im internationa­len Kontext zu sehen ist.

Es bleibt daher ein wichtiges und wird ein immer wichtigeres Thema, wie wir in diesen geänderten Rahmenbedingungen den Jugendschutz und die Suchtprävention auf einem entsprechend hohen Standard aufrechterhalten.

Und es ist ein europäisches Thema. Das BMF bemüht sich in diesem Zusammenhang im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedstaaten und den dortigen Behörden, auch dieser Verantwortung gerecht zu werden. Es ist kein Geheimnis, dass der Europäische Gerichtshof in einer Fülle von Judikaten – die letzten sind erst vor wenigen Wochen öffentlich diskutiert worden – eine Balance zwischen der Freiheit der Niederlassung und der Ausübung eines Geschäftes und den notwendigen Möglich­keiten für die Mitgliedstaaten, dem Verbraucherschutz, wie es so schön heißt – in dem Fall auch dem Spielersuchtverhalten gegenüber –, gerecht zu werden, zu finden sucht.

Es reicht jedenfalls nach der europäischen Judikatur nicht aus, Abgabeninteressen oder Monopolerhaltungsinteressen zu haben, weil das keine ausreichende Motivation für einen Mitgliedstaat sein kann, Beschränkungen der einen oder anderen Art auf­recht­zuerhalten.

Österreich hat ein sehr strenges Recht, was die bundesweite Regelung des Glücksspiels betrifft, und hat dafür eine Ausnahme vorgesehen, das so genannte „kleine“ Glücksspiel, wo mit einer Beschränkung in der Höhe der Spieleinsätze die


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