BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 113

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort gemeldet. Ich weise auf die Redezeitbegrenzung von 5 Minuten und darauf hin, dass es notwendig ist, zunächst den zu berichtigenden Sachverhalt und dann den als tatsächlich angesehenen zu benennen. – Bitte.

 


15.58.02

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Ich muss das berichtigen, was ich selbst gesagt habe: Ich habe vorhin im relativen Wirrwarr erwähnt, dass Sie doch eine Umfrage machen mögen unter Ihren Ministerratskolleginnen und ‑kollegen bezüglich Vertragsverhältnisse beziehungsweise Einkünfte von der Firma Novomatic, die bestehen könnten.

Die tatsächliche Berichtigung wäre natürlich: dass diese Vertragsverhältnisse bestan­den haben könnten – natürlich können sie nicht bestehen, nachdem sie jetzt im Ministerrat sitzen.

15.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. – Bitte.

 


15.58.50

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schennach, ich werde dich jetzt sehr enttäuschen: Du hast angekündigt, dass von mir jetzt eine flammende Rede folgen wird. – Eine flammende Rede in puncto Niederösterreich kannst du von mir haben, wenn ich dich davon überzeugen soll, dass Niederösterreich weit vorne liegt, wenn es um die Sicherung unseres Wirtschaftsstand­ortes und unserer Arbeitsplätze geht, dass Niederösterreich nahe dran ist, wenn es um die Sicherstellung der Bedürfnisse der Menschen geht, aber du wirst von mir nicht hören, keine flammende Rede darüber, wie begeistert ich vom kleinen Glücksspiel in Niederösterreich bin und überhaupt von einem Gesetz, das mit Spiel zu tun hat.

Ich persönlich bin keine Gamblerin, aber ich habe, als das Spielautomaten-Gesetz in Niederösterreich zur Beschlussfassung anstand, deshalb mitgestimmt, weil ich es sehr vernünftig finde, dass eine Sache, die es de facto gibt, geregelt wird.

Sie wurde dahin gehend geregelt, dass in der Durchführungsverordnung eine Begrenzung der aufgestellten Automaten mit 1 800 Stück besteht und dass es sehr wohl Zugangsbeschränkungen, was das Alter betrifft, gibt, nämlich 18 Jahre. Das heißt, es muss sich jeder ausweisen, der dort hineingeht, somit entspricht das den Jugendschutzbestimmungen. Es dürfen nur 18-Jährige dort hingehen, wo es diese Automaten gibt. Wenn dem nicht so ist – wie du das aufzeigst oder wie Sie, Frau Kollegin Kerschbaum, das aufgezeigt haben –, dann ist das eine Verfehlung, die zu ahnden ist. Aus, Pause! Das ist so.

Das hat kontrolliert zu werden. Und wenn das ruchbar wird, wenn das aufkommt, dann ist diese Verfehlung zu ahnden und zu bestrafen, denn laut Gesetz gibt es diese Beschrän­kung, dass man sich ausweisen und dass man 18 sein muss. (Bundesrätin Kerschbaum: Wer kontrolliert es?) Bitte, das ist so! Deshalb finde ich diese Anfrage, wie es auch Kollege Konecny gesagt hat, in Ordnung. Es werden hier Dinge aufge­zeigt: Wenn es Unregelmäßigkeiten gibt, dann sind sie zu bestrafen. Das ist so. (Bundesrätin Kerschbaum: Von wem?)

Das, was mich aber schon sehr bestürzt: Ich bin eine derjenigen, die sich sehr bemühen, dass wir hier in diesem Hause, dass wir Kollegen untereinander in einem entsprechenden Ton richtig miteinander umgehen. Und ich muss dir eines sagen, Herr Kollege Schennach: Deinen Rundumschlag an Verdächtigungen und Unterstellungen


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