spezifischen Aushang betrifft, werden wir uns den Vorschlag der Regierung anschauen – und werden ja dann noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.
Wir, Sigi Kampl und ich, werden beiden Anträgen unsere
Zustimmung erteilen. (Beifall des
Bundesrates Ing. Kampl sowie
bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)
13.54
Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Kollege Mitterer.
Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Entschließungsantrag 158/A(E) der Bundesräte Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Manfred Gruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlichen Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über geplante Maßnahmen und Absichten der Bundesregierung im Bereich der Infrastruktur in den Bundesländern ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Der gegenständliche Entschließungsantrag 158/A(E) der Bundesräte Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Manfred Gruber, Kolleginnen und Kollegen ist somit angenommen. (E 220-BR/07.)
Entschließungsantrag
der Bundesräte Manfred Gruber, Jürgen Weiss, Stefan Schennach,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung von Anregungen
im Begutachtungsverfahren [159/A(E)-BR/2007]
Präsident Manfred Gruber: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Fraktionsvorsitzender Professor Konecny. – Bitte.
13.56
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer immer über den Bundesrat, seine Möglichkeiten und seine hoffentlich zukünftigen Chancen spricht, stößt sich daran – wir haben das ja in vielen Debatten getan –, dass unsere Kammer erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens zum Handeln aufgerufen ist, also einen Beschluss des Nationalrates vorgelegt bekommt, zu dem diese Kammer ja oder nein sagen kann – und ein Nein zunächst einmal das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes hemmt, was in vielen Fällen, in einer politischen Abwägung, unterbleibt, weil ein Gesetzentwurf viele vernünftige Verbesserungen beinhalten kann, aber vielleicht in einem Paragraphen unserer Meinung nach nicht wirklich die klügste Lösung getroffen wurde, aber wegen dieses einen Paragraphen das andere aufhalten zu wollen ist eine schwere politische Verantwortung, die wir üblicherweise mit einem Nein beantwortet haben.
Der Ausfluss dieses unbefriedigenden Zustandes ist der bereits mehrfach einstimmig an den Nationalrat gerichtete Antrag, im Rahmen einer Verfassungsänderung dem Bundesrat ein Stellungnahmerecht einzuräumen, also seine Meinung bereits in der Phase, in der ein Gesetzentwurf – sei es eine Regierungsvorlage, sei es aber auch ein Initiativantrag – in den Ausschüssen des Nationalrates beraten wird, zur Geltung zu bringen.
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