BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 87

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Nach den Doping-Fällen, die jetzt bekannt geworden sind, war es notwendig, klare, deutliche Bestimmungen zu erstellen. Diese liegen nun vor im Anti-Doping-Bundes­gesetz. Es gibt Klarheit über medizinischen Einsatz, über Meldepflichten, über Melde­fristen. Es gibt Klarheit über den Begriff „Doping“, was alles dazu gehört, und es gibt auch Klarheit darüber, dass es keine Unterstützung der Doping-Sünder geben kann, dass nicht jemand, der des Dopings bereits überführt ist, noch bei den Athleten sozu­sagen herumkrebst, Dopingmittel dabei hat – oder auch nicht; das lässt sich dann ja immer schwer beweisen – und nachher noch lamentiert, dass da ohnedies nichts gewesen sei. Diese Verantwortung wurde in dem Gesetz sogar dem Sportler über­tragen. Der Sportler darf niemanden an sich heranlassen, der bereits in einen Dopingfall verwickelt war, der des Dopings überführt wurde.

Diese Klarheit des Gesetzes war notwendig, findet sich auch im Internationalen Abkommen. Die Strafen sind sehr streng – so ist es auch richtig –, und es ist auch klar, wie schon hervorgegangen ist, dass wir sowohl dem Abkommen als auch dem Anti-Doping-Bundesgesetz zustimmen.

Dieses Gesetz kann und hat für uns in Österreich, für die Reputation des Sportes große Bedeutung und sei auch in Richtung Europameisterschaft 2008 erwähnt, denn wegkommen von dem Makel, den wir uns eingeheimst haben, wäre wichtig auch im Hinblick auf die Europameisterschaft 2008. Österreich sollte ein Land des Sportes sein, dem Ansehen des Sportes gerecht werden, der Bedeutung des Sportes gerecht werden.

Ich denke, mit diesem Gesetz kommen wir da einen Schritt weiter. (Beifall bei den Grünen.)

13.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke, Herr Kollege Breiner.

Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Lopatka. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


13.37.57

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich war eines der ersten Länder in Europa – allerdings anlassbezogen, muss man fairerweise sagen –, das Anti-Doping-Regelun­gen auf gesetzlicher Ebene getroffen hat. Im Bundestag in Deutschland wird das gerade diskutiert. Man streitet dort in vielen Bereichen, vor allem was die Finanzierung betrifft. – Wir haben das jetzt mit diesem Gesetz meines Erachtens für die nächsten Jahre richtungweisend geregelt.

Die Ernsthaftigkeit in Anti-Doping-Bemühungen erkennt man einfach auch an den Mitteln, die bereitgestellt werden. Wir haben die Mittel vom Bund, ausgehend von den rund 200 000 €, 300 000 €, die bisher vom Bund aufgewendet wurden, dahin gehend erhöht, dass wir einen fixen Prozentsatz von der besonderen Bundessportförderung dazugeben. Konkret ist das 1 Prozent; das sind momentan bei 63 Millionen € schon 630 000 €, die dazukommen. Wir haben somit insgesamt schon zu Beginn über 1 Million € dafür zur Verfügung. Deutschland, das rund zehnmal so groß wie Österreich ist, wendet für den Anti-Doping-Bereich zurzeit 1,2 Millionen € auf. – An diesen Größenordnungen erkennt man die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen.

Zweiter Punkt, den man deutlich sagen muss: diese neue Konstruktion, die wir gewählt haben, indem wir die gesamten Anti-Doping-Maßnahmen aus den Sportverbänden herausgenommen haben, denn diese waren teilweise überfordert. Wenn ein Spitzen­sportler auch dopt, so ist er doch einer, der natürlich nur durch sehr hartes Training so weit gekommen ist und vorerst sicherlich auch Erfolge ohne Doping gehabt habt. Und


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