BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 52

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ziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) geändert werden.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, und ich komme damit zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte. Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


11.13.38

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir ha­ben ja schon im Dezember ein Pflege-Übergangsgesetz beschlossen, das im Juli im Nationalrat verlängert worden ist, weil damals das Problem bestanden hat, dass sich legale Pflege kaum jemand leisten kann. Das heißt, die Menschen, die Pflege und Be­treuung brauchen, haben auf die Nachbarstaaten Slowakei, Ungarn et cetera zurück­gegriffen und haben sich illegal Pfleger genommen.

Das ist durchaus verständlich aus der Sicht des Betroffenen, aber natürlich illegal, das heißt, das ist einfach ungesetzlich. Um hier eine Amnestie zu machen, hat man im De­zember dieses Pflege-Übergangsgesetz beschlossen. Das muss jetzt noch einmal ver­längert werden, weil es beide Regierungsparteien einfach nicht geschafft haben, in einem halben Jahr ein tragbares Pflegemodell zu erarbeiten, das auch leistbar ist.

Kollege Klug hat heute bezüglich der Steiermark gesagt: Es kann ja nicht so schwierig sein, so einen Leistungskatalog abzuarbeiten. – Man sieht, so einfach ist es offensicht­lich nicht.

Was ich dabei interessant finde, ist, dass man hier bereit ist, Amnestie zu üben, beim Kinderbetreuungsgeld aber, wo einige über die Zuverdienstgrenze hinausgegangen sind – und ich glaube nicht, dass wir den Frauen oder den Eltern einfach unterstellen können, dass sie das wissentlich und absichtlich gemacht haben –, ist es aber mit der Toleranz schon wieder vorbei. Da will man vor allem von Seiten der ÖVP mit aller Här­te des Gesetzes drübergehen. Was in dem einen Fall nicht stört, stört in dem anderen Fall schon.

Was mich daran stört, ist, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Also entweder einigt man sich darauf, dass ungesetzliche Sachen auch ungesetzlich sind, selbst dann, wenn man die Betroffenen verstehen kann, oder man tut es nicht. Aber man kann nicht sagen: Da drücken wir beide Augen zu und da schauen wir mit aller Schärfe hin.

Dass die Versorgung der Alten und der Betreuungsbedürftigen schon lange ansteht, ist wirklich nichts Neues. Nur, im Wahlkampf war es halt so, dass die ÖVP gesagt hat, es gibt überhaupt keinen Pflegenotstand, und die SPÖ gesagt hat, es gibt sehr wohl einen


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