BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 69

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Nachteiles nachweisen. Das heißt, es ist immer notwendig, wenn auf der einen Seite abweichende Arbeitszeiten ermöglicht werden, dass auf der anderen Seite Schutzbe­stimmungen eingeführt worden sind.

Zudem können nunmehr Zwölf-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag zugelassen werden. Auch dies war bis dato bereits möglich, wie man feststellen kann, wenn man sich das Arbeitszeitgesetz vor Einführung der jetzigen Vorlage ansieht. Allerdings wird hiebei der arbeitsmedizinische Aspekt eine sehr große Rolle spielen, denn es kann ja nicht nur mehr ein Zwölf-Stunden-Tag eingeführt werden, sondern es geht hiebei um die Umsetzung von Schichtmodellen, und dafür ist eine arbeitsmedizinische Unbedenk­lichkeitsbestätigung gefordert und wird eine wesentliche Rolle spielen.

Künftig wird allerdings auch arbeitsmedizinischen Expertisen in Fragen der Arbeitszeit eine starke Bedeutung zukommen. Damit gerade der Wichtigkeit der Einhaltung der Ar­beitszeit und der Arbeitsruhe Nachdruck verliehen werden kann, war es notwendig, die Strafbestimmungen im bisher bestehenden Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz zu überarbeiten, um die ArbeitnehmerInnen vor überlangen Arbeitszeiten zu schützen.

Mindeststrafen werden im Wiederholungsfall verdoppelt, und für mehr als 20-prozen­tige Überschreitungen der täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit sind Strafen von 218 € bis 3 600 € vorgesehen. Auch hier beziehen sich die Bestimmungen auf den einzelnen Arbeitsnehmer/die einzelne Arbeitnehmerin, und es wird nicht, wie bis dato, in Pauschalen gerechnet.

Bei allen Für-und-Wider-Abwägungen sowie im Hinblick auf die unter Schwarz-Blau-Orange geführten Diskussionen und die wieder aufkeimenden negativen schwarzen Ansätze in Fragen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes bildet die Än­derung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes in der vorliegenden Form einen für uns – die ArbeitnehmerInnen – möglichen positiven Kompromiss, dem wir un­sere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.27


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


12.27.36

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbst dann, wenn man nicht der Meinung ist, dass man einen Arbeitnehmer unter den Quar­gelsturz stellen muss, weil er so schützenswert ist, dass sich überhaupt nichts mehr bewegen kann und darf, kann ich den Enthusiasmus der ÖVP in Bezug auf dieses Ge­setz nicht teilen. Es ist nämlich nicht im Sinne der Arbeitnehmer, sondern es liegt doch eher im Interesse der großen Handelsketten und der Industrie. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Von Großkapital habe ich nichts gesagt.

Es klingt gut, wenn man sagt, dass die Flexibilisierung ohnehin vereinbart werden muss, jedoch nicht einseitig erklärt werden kann. Das klingt im ersten Moment be­stechend, und man sagt: Warum eigentlich nicht? – Tatsache ist aber, dass nur die Hälfte aller ArbeitnehmerInnen betriebsrätlich organisiert ist. Diesfalls würde es ja viel­leicht noch gehen. Aber in dem Fall, in dem das Ganze in Einzelverhandlungen verein­bart werden muss, schaut die Sache schon anders aus. Da würde ich gerne Mäuschen spielen, um zu sehen, was da geschieht. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Sie können es immer wieder in Studien nachlesen, Sie können es in der Zeitung und in Wirtschaftsblättern lesen: Die Angst um den Arbeitsplatz ist einfach da. Ein Arbeitneh­mer, der Angst um seinen Arbeitsplatz hat, weil vielleicht schon zehn dahinter stehen und auf seinen Arbeitsplatz warten, wird sich gut überlegen, ob er nein zu einer sol-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite