BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.32.357. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Oktober 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patent­ver­träge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutz­gesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (216 d.B. und 238 d.B. sowie 7775/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Gerald Klug. Ich bitte um den Bericht.

 


14.32.50

Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 17.10.2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Marken­schutzgesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden, bringen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29.10.2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Franz Breiner. Ich erteile ihm dieses.

 


14.33.45

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht die unmittelbaren Änderungen sind es, die von uns eine Ablehnung erfordern, sondern der Inhalt des Patentrechtes, das nach unserer Meinung nicht vollständig oder nicht zielführend geändert wurde.

Sie werden sicher wissen, dass Patente auf Leben, auf Teile von Pflanzen, auf Teile von Lebewesen mit diesem Patentgesetz möglich sind und daher in die wirtschaftliche Abhängigkeit oder eine wirtschaftliche Zuordnung zu Firmen gelangen. Diese Firmen sind meistens – da es ja um große Forschungssummen geht – große Firmen, die durch die Patente Abhängigkeiten hervorrufen können, die wir so nicht akzeptieren können. Seien es Abhängigkeiten in der Medizin, seien es Abhängigkeiten in der Land­wirtschaft, indem diese Patente ausgenützt werden, um Bauern nicht mehr zu ermöglichen, Saatgut selbständig zu vermehren, selbständig weiterzuverwenden, sie abhängig zu machen, Saatgut zu nehmen, das produziert wird, das gentechnisch verändert wird, von dem wir nicht einmal wissen, wie es sich im Laufe von vielen Jahren, vielen Jahrzehnten auf uns Menschen auswirken wird.

Ich verstehe es einfach nicht, dass wir so etwas in Österreich per Gesetz zulassen. Sie können sich sicher noch erinnern, dass 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen das Gen­technik-Volksbegehren unterschrieben haben. Es kann doch nicht sein, dass sich die alle geirrt haben, auf so viele Jahre hinaus geirrt haben und bei dieser Novelle wiederum die Notwendigkeit nicht gesehen wird, dieses Gesetz dahin gehend zu ändern. Ich verstehe schon, dass wir immer wieder sagen, ja, wir sind Teil der EU, und in der EU ticken die Uhren in manchen Bereichen anders. Ich glaube hingegen, dass wir eine Aufgabe in Europa haben, nämlich die, dass wir den Auftrag des Gentechnik-Volksbegehrens versuchen in Europa mit durchzusetzen. Es gibt auch in Europa mächtige Partnerinnen und Partner, die hier mit agieren.

Wir haben im Nationalrat einen Entschließungsantrag gestellt, der die Regierung auffordert, auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene dafür einzutreten, dass Gene,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite