BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 32

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dass auf Basis dieser Strategien, dieser Entwicklungspläne dann auch die Budgetmittel verteilt werden. Jetzt frage ich Sie: Wie war das in der Vergangenheit? Wissen Sie, wie das war? – Es gab einen historischen Prozentschlüssel – so offen muss man sein –, und man hat gesagt: Okay, die Universität hat all die Jahre so und so viel vom Gesamt­budget erhalten, und das bekommt sie in etwa wieder! – Durch das UG 2002 ist es plötzlich so, dass man sich auf Universitätsebene sehr genau überlegen muss: Worauf legt man die Schwerpunkte? Wo gibt es Nischen? Wohin kann man sich gut entwi­ckeln? Wo kann man sozusagen auch neue Gelder vom Bund herausverhandeln?

Das ist beispielsweise einigen Universitäten, so auch der Johannes Kepler Universität, in Ansätzen gelungen. Wir sind natürlich noch nicht ganz zufrieden – das darf ich hier an dieser Stelle sagen –, aber es besteht die Möglichkeit für Universitäten, mit Profil­bildung, mit eigenen Schwerpunkten auch mehr Geld zu bekommen.

Eine nächste Tranche steht schon vor der Tür: 50 Millionen zusätzlich – heuer noch – für Verstärkungsmittel, 42 Millionen, so viel ich weiß, für Infrastruktur und 8 Millionen für Vorziehprofessuren. Da können Sie (in Richtung Bundesrat Breiner) schon lachen, aber das werden Sie heute zum ersten Mal gehört haben. Das macht aber nichts, ich sage es Ihnen gerne. Das heißt, dass hier sehr wohl immer Schritt für Schritt etwas ge­tan wird.

Zusammenfassend darf ich sagen, dass die Situation für die österreichischen Universi­täten sehr gut ist, dass sie den jungen Leuten ausgezeichnete Möglichkeiten bietet, sich der höheren Bildung hinzugeben, und dass die Regelung natürlich auch weiterhin unsere Zustimmung findet. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Spärlicher Applaus!)

10.24


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bun­desminister Dr. Hahn. Ich erteile es ihm.

 


10.24.28

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsi­dent! Meine Damen und Herren! Mein „lieber Doktor“ hat mir gesagt, ich sollte nicht zu viel reden, eigentlich gar nichts – was aber für einen Politiker praktisch unmöglich ist –, und daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich nur sehr kurz äußern werde.

Zunächst einmal vielen Dank für die einzelnen Debattenbeiträge, die gezeigt haben, dass Sie Verständnis zeigen für die Notwendigkeit von Zugangsbeschränkungen. Dass es nicht unser Ansinnen ist, dass es Zugangsbeschränkungen gibt, wird darin deutlich, dass die jetzige Regelung auch wieder nur auf zwei Jahre befristet ist, weil eben dann wieder neu evaluiert werden soll, ob diese Regelung noch notwendig ist.

Zweitens können Sie davon ausgehen, dass ich mit dem mir eingeräumten Pouvoir, gegebenenfalls diese zwei Fächer mit Zugangsbeschränkungen zu versehen, mindes­tens so zurückhaltend umgehe, wie die Universitäten in der Vergangenheit umgegan­gen sind und auch in Zukunft umgehen werden, wenn es darum geht, autonom zu ent­scheiden, ob man von der Möglichkeit der Zugangsbeschränkungen überhaupt Ge­brauch macht, weil das von Uni zu Uni, von Fach zu Fach durchaus unterschiedlich ist.

Zur Illustration: Wir haben im vergangenen Jahr bei den Erstzugelassenen an allen Universitäten und Fachhochschulen einen Ausländeranteil von 37 Prozent zu vermer­ken, und wir haben overall 20 Prozent Studierende aus dem Ausland. Das heißt, wir stehen auch im internationalen Vergleich, was den Anteil ausländischer Studierender anlangt, exzellent da. Wir brauchen uns also keine Sorgen zu machen, dass wir nicht großzügig wären, was die Möglichkeit anlangt, dass Nichtösterreicherinnen und Nicht­österreicher in Österreich studieren.

 


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